Astrid Gebing in Gemeinsame Anerkennungskommission Baden/Pfalz berufen

Erfahrene Juristin wird neues pfälzisches Mitglied der Kommission

Speyer/Karlsruhe, (05.10.2026). Astrid Gebing wurde zum 24. September 2026 neues pfälzisches Mitglied der Gemeinsamen Anerkennungskommission Baden/Pfalz. Der Berufung haben die zuständigen kirchlichen Gremien in Baden und der Pfalz sowie die beteiligten Diakonischen Werke zugestimmt.

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Gebing folgt auf Anja Schraut, die seit Mai 2026 als Staatssekretärin im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig ist und ihr Ehrenamt in der Gemeinsamen Anerkennungskommission sowie deren Vorsitz aus zeitlichen und beruflichen Gründen niedergelegt hat. Den Vorsitz nimmt bis auf Weiteres der stellvertretende Vorsitzende Dr. Henning Freund wahr.
 
Astrid Gebing ist seit 1992 im rheinland-pfälzischen Justizdienst tätig und arbeitet seit 2003 als Staatsanwältin in Kaiserslautern. Seit mehr als 20 Jahren liegt ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Gebing verfügt über die Befähigung zum Richteramt und erfüllt damit die in der Anerkennungsrichtlinie der EKD vorgesehene juristische Qualifikation für die Mitarbeit in der Kommission.
 
„Mit Astrid Gebing gewinnen wir eine sehr erfahrene Juristin für die Gemeinsame Anerkennungskommission. Ihre langjährige Tätigkeit im Strafrecht und insbesondere ihre Erfahrung im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt sind eine wichtige fachliche Grundlage für diese anspruchsvolle Aufgabe. Entscheidend ist dabei, juristische Sorgfalt mit einem sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit den Anliegen der Betroffenen zu verbinden“, sagt die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst.
 
Auch die badische Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart begrüßt die Berufung: „Im Mittelpunkt der Arbeit unserer Anerkennungskommission stehen die Menschen, die im kirchlichen oder diakonischen Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben, und die Anerkennung der ihnen zugefügten Gewalt. Dafür braucht es Expertise, Unabhängigkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Leid. Ich freue mich, dass Astrid Gebing ihre langjährige juristische Erfahrung künftig in diese wichtige Arbeit einbringen wird.“

Unabhängige Funktion in der Anerkennungskommission

Gebings Tätigkeit als Staatsanwältin ist von ihrer Funktion in der Gemeinsamen Anerkennungskommission zu unterscheiden. In der Kommission handelt sie nicht in ihrer beruflichen Funktion als Staatsanwältin, sondern als unabhängiges Mitglied der Anerkennungskommission. Für die Tätigkeit der Kommission gelten die hierfür vorgesehenen eigenständigen Verfahrens- und Rahmenbedingungen.
 
Astrid Gebing sagt zu ihrer neuen Aufgabe: „Die Arbeit der Anerkennungskommission ist anspruchsvoll und wichtig. Ich möchte meine juristische Erfahrung einbringen und dazu beitragen, dass Betroffene gehört und ihre Anliegen sorgfältig und verantwortungsvoll bearbeitet werden.“
 
Die Gemeinsame Anerkennungskommission Baden/Pfalz befasst sich mit Anträgen von Menschen, die im kirchlichen oder diakonischen Bereich sexualisierte Gewalt erfahren haben. Ihre Aufgabe ist es, das erlittene Unrecht anzuerkennen und Betroffene zu unterstützen.
  

Stefan Herholz

Pressesprecher / Bereichsleitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Stefan Herholz ist seit April 2024 Pressesprecher der Evangelischen Landeskirche in Baden und Bereichsleitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit in der Abteilung Kommunikation und Fundraising.