Warum bekommt die Kirche Staatsleistungen?

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Sogenannte Staatsleistungen an die Kirchen und deren mögliche Ablösungen werden seit langem in Politik und Gesellschaft diskutiert. Warum es sie gibt und was die Reformation und Napoleon damit zu tun haben, erläutern wir Ihnen hier.
Für die evangelische Kirche begann alles mit der Reformation. 1555 sicherte der Augsburger Religionsfriede den Reichsständen (Städten und Fürsten) Religionsfreiheit zu; das heißt, der Landesherr konnte seine Religionszugehörigkeit frei wählen. Seine Untertanen hatten ihm zu folgen (cuius regio – eius religio). Viele Fürsten und Herzöge, die sich für „die neue Lehre“ entschieden hatten, initiierten in diesem Zuge eine „schleichende Säkularisierung“ des kirchlichen Vermögens: Geistliche Verwaltungen wurden vielerorts abgeschafft und das Kirchenvermögen unter weltliche Aufsicht gestellt. Das kirchliche Budget für Gebäude und Personal wurde beispielsweise in Baden aus dem markgräflichen Haushalt finanziert. Einen anderen Weg schlug die Kurpfalz ein: Dort flossen die Kirchengüter in den „Unterländer Kirchenfonds“, der bis heute von der Stiftung Schönau verwaltet wird.
Für die katholische Kirche begann die Historie der Staatsleistungen im 19. Jahrhundert. Im „Ersten Koalitionskrieg“ (1797) besetzte Frankreich alle Gebiete links des Rheins. Im Friedensschluss von Lunéville (1801) willigten Preußen und Österreich ein, das komplette linksrheinische Gebiet an Frankreich abzutreten. Städte wie Aachen oder Trier gehörten nun zu Frankreich. Als Entschädigung für den Verlust durch den ausgehandelten Friedensschluss sollten die Fürsten der Gebiete links des Rheins – auf Frankreichs Initiative hin - Gebiete rechts des Rheins erhalten. Geistliche Fürsten- und Besitztümer fielen an weltliche Fürsten. Festgehalten wurde dies im Jahr 1803 im „Reichsdeputationshauptschluss“. Napoleon Bonaparte erhoffte sich durch diesen politischen Schachzug, Verbündete für seine Politik gegen Österreich und Preußen zu gewinnen.
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Der badische Markgraf erhielt beispielsweise als Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete die katholischen Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer. Die „pfälzischen Ämter“ Ladenburg, Bretten und Heidelberg mit Mannheim, sowie die badischen Reichsstädte Offenburg, Überlingen und Wimpfen. Außerdem die Reichsstifte Petershausen und Gengenbach, die Reichsabtei Salem und die damaligen Abteien Allerheiligen, Ettenheimmünster, Frauenalb, Lichtental, Öhringen, Reichenau und Schwarzach.
Im „Reichsdeputationshauptschluss“ wurden damals nicht nur jährliche Entschädigungszahlen für die Enteigneten festgehalten - die sogenannten „Staatsleistungen“, sondern auch eine mögliche Ablösung durch Einmalzahlungen. Als 1919 mit der Weimarer Verfassung die Trennung von Staat und Kirche festgelegt wurde, wurden auch die Staatsleistungen hinterfragt. Eine Ablösung wurde schließlich in Artikel 138 festgeschrieben; der sich auch so im jetzigen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland befindet. Seit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung besteht somit der Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser historischen Staatsleistungen durch die Gesetzgebung der Länder. Zu dieser Ablösung ist es bisher nicht gekommen, weil weder das Deutsche Reich noch die heutige Bundesrepublik, die dafür notwendigen „Grundsätze“ beschlossen hat, wie es in der Weimarer Verfassung vorgeschrieben worden ist.
„Die Regierungskoalition auf Bundesebene aus SPD, Grünen und FDP will die Ablösung jetzt angehen und sucht dazu Gespräche mit den Ländern, Landeskirchen und Diözesen. Die beiden Landeskirchen stehen einem solchen konstruktiven Prozess offen gegenüber. “ – so Oberkirchenrat Martin Wollinsky, Leiter des Referats „Finanzen, Bau und Umwelt“ im Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe. Ein wichtiger Punkt in den Gesprächen zwischen Politik und Kirche sei, so Wollinsky, dass mit den Staatsleistungen stets kirchliche Aufgaben finanziert werden, die einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten: „Um diese Aufgaben dauerhaft fortführen zu können – so wie es der ursprüngliche Wille der Stifterinnen und Stifter der enteigneten Vermögen war – müsste eine Ablösung es ermöglichen, diese Aufgaben künftig aus deren Erträgen zu finanzieren.“
Die badische Landeskirche erhielt 2021 an Staatsleistungen vom Land Baden-Württemberg – dem Rechtsnachfolger u.a. der Markgrafschaft Baden - etwa 17,9 Millionen Euro und die württembergische Landeskirche etwa 48,8 Millionen Euro. In der Evangelischen Landeskirche in Baden blieb durch den „Unterländer Kirchenfonds“ – quasi das „Erbe der Kurpfalz“ - ein Großteil des evangelischen Kirchenvermögens erhalten. Die Staatsleistungen für die badische Landeskirche beziehen sich somit hauptsächlich auf Enteignungen innerhalb der damaligen Markgrafschaft Baden.
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