Eine Person macht eine Stopp-Geste mit ihrer Hand
 

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Häufige Fragen zur Prävention von sexualisierter Gewalt

 

Fragen zur Prävention

 

In unserer evangelischen Kirche und den diakonischen Einrichtungen pflegen wir eine Kultur der Achtsamkeit. Wir achten die Grenzen der anderen. Wir schauen hin, wo Unrecht geschieht, und verhelfen Menschen zu ihrem Recht. Wir greifen ein, wenn Grenzen verletzt oder überschritten werden, Menschen instrumentalisiert oder missbraucht werden. Wir achten darauf, dass unsere Kirche ein sicherer Ort ist, an dem sich Menschen wohlfühlen, entwickeln und entfalten können. Besonders achten wir auf Menschen, die auf unseren Schutz und unsere Vertrauenswürdigkeit angewiesen sind.
 
Dieser Schutz braucht Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die evangelische Kirche mit ihren Pfarrgemeinden, bezirklichen Einrichtungen, Gruppierungen, Verbänden, Diensten und Gremien ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen sein kann.
 

Durch gezielte Präventionsmaßnahmen machen wir auf Formen sexualisierter Gewalt in unserer Kirche aufmerksam und beugen diesen vor. Zu diesen Maßnahmen gehören der Besuch einer Schulung – wie die Alle Achtung Schulung – sowie das Eintreten in den Schutzkonzeptprozess zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in den jeweiligen Bezirken, Kooperationsräumen, Gemeinden, Einrichtungen und Diensten.
 

Die Alle Achtung Schulung ist eine Präventionsschulung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und steht allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen ab einem Mindestalter von 16 Jahren offen. Ab einem Mindestalter von 14 Jahren gibt es die U16 Schulungen.
 
In einer Multiplikator*innen Schulung werden geeignete Personen ab 18 Jahren dazu ausgebildet, selbst Alle Achtung Schulungen in ihrer Region/ihrem Arbeitsfeld zu halten.
 
U16 Schulung (Alle Achtung)
Für ehrenamtlich Engagierte ab 14 Jahren in Präsenz oder online, Schulungsumfang ca. 2 Stunden. Diese Schulung findet in der Regel in den Gemeinden oder auf Bezirksebene statt. Ehrenamtlich Engagierte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit können sich beim zuständigen Kinder- und Jugendwerk informieren.
 
Wichtige Info: Mit 16 Jahren soll eine Alle Achtung Schulung folgen.
 
Alle Achtung Schulung
Für ehrenamtlich Engagierte ab 16 Jahren in Präsenz, Schulungsumfang ca. 4,5 Stunden. Diese Schulung findet in der Regel in den Gemeinden oder auf Bezirksebene statt. Ehrenamtlich Engagierte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit können sich beim zuständigen Kinder- und Jugendwerk informieren.
 
Wichtige Info: Eine Auffrischung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.
 
Schulung für Multiplikator*innen
Für Haupt- und Ehrenamtliche ab 18 Jahren, die Vorerfahrungen mit Gruppen und/oder Schulungsarbeit haben sowie die Kompetenz mitbringen, die Alle Achtung sowie U16 Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche in ihrem Tätigkeitsbereich durchzuführen. Eine vorherige Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung ist keine Voraussetzung, aber sinnvoll.
 
Die Multiplikator*innen Schulung umfasst drei Termine zu je drei Stunden, wobei der erste Teil in Präsenz (i.d.R. in Freiburg oder Karlsruhe) und die beiden weiteren Teile online unterrichtet werden. Anbieter ist die Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt, die Termine finden Sie in der Infothek.
 
Wichtige Info: Die Teilnahme an Netzwerktreffen sowie Fachtagen ist verpflichtend, eine Auffrischung der Schulung soll spätestens alle 5 Jahre erfolgen.
 

Folgende haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in unserer Kirche ab einem Alter von 14 Jahren nehmen an Alle Achtung Schulungen teil, (14- bis 15-Jährige nehmen an einer U16 Schulung teil):
 
  • Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der (Bildungs-)Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutzbefohlenen Erwachsenen tätig sind,
  • Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in Seelsorge- und Beratungssituationen tätig sind,
  • alle Gremienmitglieder (Synode, Kirchengemeinderat, Ältesten- und Leitungskreise usw.) als Mitverantwortliche in der Leitung unserer Kirche.
 
Bei hauptamtlich Mitarbeitenden ist der/die jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, Mitarbeitende auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen. Die Überprüfung der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Arbeitgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.
 
Bei Ehrenamtlichen ist die Leitungsperson der jeweiligen Einrichtung bzw. des jeweiligen Handlungsfelds, in der die Tätigkeit wahrgenommen wird, dafür verantwortlich, Mitarbeitende auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen.
 
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an einer Alle Achtung Schulung teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
 

Verantwortlich für die Schulungsangebote ist der jeweilige Rechtsträger. Hauptamtliche wenden sich an das zuständige Dekanat.
 
Ehrenamtlich Engagierte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit können sich beim zuständigenKinder- und Jugendwerk informieren.
 
Die Multiplikator*innen Ausbildung wird nur von der Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt der badischen Landeskirche angeboten, die Termine finden Sie in der Infothek.
 

Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis kann bei den örtlichen Bürgerämtern angefordert werden. Hierfür benötigt man von der dienstführenden Stelle oder Gemeinde, die i.d.R. auch die Kosten übernimmt, eine Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt.
 
 
Das Führungszeugnis wird der dienstführenden Person (i.d.R. leitende*r Pfarrer*in) bei Dienstantritt zur Einsichtnahme vorgelegt, diese wird dokumentiert. Das Original verbleibt bei der vorlegenden Person. Eine Wiedervorlage ist alle 5 Jahre erforderlich und muss von der dienstführenden Stelle beim Mitarbeitenden angefordert werden.
 
Verpflichtungserklärung
Die unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wird bei Neueinstellungen zu Beginn der Tätigkeit bei der dienstführenden Stelle abgegeben. Jede*r neueingestellte Mitarbeitende ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit an einer "Alle Achtung Schulung" teilzunehmen.
 
In den Fällen, in denen bereits ein Dienstverhältnis besteht, ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung spätestens nach Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung bei der dienstführenden Stelle abzugeben.
 
Für Hauptamtliche wird die Verpflichtungserklärung in der Personalakte der dienstführenden Stelle aufbewahrt.
 
Für Ehrenamtliche wird eine Kopie der Verpflichtungserklärung in der Dienststelle/Gemeinde abgelegt, in der das Ehrenamt stattfindet. Das Original bleibt bei den Ehrenamtlichen. 
 
Gibt es keine Mappe/Personalakte, wird in einer Liste mit Datum dokumentiert, dass die Verpflichtungserklärung unterschrieben worden ist. Für den Überblick sind auch beide Varianten möglich.
 
Teilnahmebescheinigung Alle Achtung Schulung
Die Teilnahmebescheinigung wird von Hauptamtlichen der dienstführenden Stelle vorgelegt und dort als Kopie abgelegt. Von Ehrenamtlichen wird sie der Einsatzstelle vorgelegt und dort dokumentiert.

Eine Auffrischung der Schulung erfolgt alle 5 Jahre und wird bei der dienstführenden Stelle bzw. Einsatzstelle vorgelegt und dokumentiert.
 
Wer ist dafür zuständig, dass diese Unterlagen vorgelegt und sicher dokumentiert werden?
Zuständig für die Anforderung, Entgegennahme und Wiedervorlage (nach 5 Jahren) der Dokumente von Hauptamtlichen und für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis sowie die Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung ist die Personalabteilung des zuständigen VSA.
 
Bei Ehrenamtlichen werden die Unterlagen von der Leitungsperson der Einsatzstelle angefordert und dort dokumentiert. Die Gesamtverantwortung für diesen Prozess trägt die jeweilige benannte beruflich tätige Leitungsperson.
 
Die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse und die damit verbundene Sichtung und Erfassung der benannten Daten darf ausschließlich durch die verantwortliche Leitungsperson erfolgen und ist vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen.
 

Fragen zum Schutzkonzept

 

Sexualisierte Gewalt prägt an vielen Stellen das öffentliche Bild von Kirche. Als Landeskirche haben wir in den zurückliegenden Jahren einen weiten Lernweg zurückgelegt. Es liegt in der Verantwortung aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit Vorfälle sexualisierter Gewalt in unserer Kirche nicht mehr passieren.

Unsere Gewaltschutzrichtlinie beinhaltet die Verpflichtung,  ein institutionellen Schutzkonzeptes für die jeweiligen Bezirke, Gemeinden, Einrichtungen und Dienste zu erstellen.
 

Alle Träger sind verpflichtet, für ihre jeweiligen Verantwortungsbereiche ein Schutzkonzept zu entwickeln. Darunter fallen Gemeinden, Kirchenbezirke, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Diakonische Werke mit ihren Einrichtungen sowie alle weiteren Träger unter dem Dach der Kirche.
Verantwortung für eine sachgemäße Durchführung trägt die Leitung des Angebotes. Damit ein Schutzkonzept wirksam ist, sollte es von der Leitung gewollt und von den Mitgliedern der jeweiligen Kirchengemeinde / Einrichtung entwickelt und gelebt werden.
 
Initiieren Sie vor Ort einen Arbeitskreis (max. 10 Personen) aus möglichst vielen unterschiedlichen Bereichen (Leitung, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende und Adressat*innen Ihrer Angebote), mit dem Sie den Schutzkonzeptprozess partizipativ durchführen. Beziehen Sie nach Möglichkeit auch betroffene Personen vor allem bei der Risikoeinschätzung mit ein. Wenn alle Personengruppen gleichermaßen beteiligt sind, können Sie daraus ein akzeptiertes, praxistaugliches und wirksames Schutzkonzept entwickeln, mit dem sich alle gleichermaßen identifizieren können. 
 

Ziel einer Schutzkonzeptentwicklung ist es, für eine Kirchengemeinde/Einrichtung oder auch ein Arbeitsfeld gemeinsame Rahmenbedingungen, Leitlinien und Standards zu erarbeiten. Dabei ist es wichtig, die Erstellung als einen Prozess zu betrachten, der aktiv und individuell gestaltet wird und der immer wieder Überprüfung und Nachbesserung erfordert.
Die Herausforderung besteht nicht darin, am Ende ein fertiges Konzept “für die Schublade” zu haben, sondern die getroffenen Vereinbarungen miteinander im Alltag zu leben.
 
Das Herzstück des Schutzkonzeptprozesses ist die Risiko- und Potenzialanalyse, mit der Sie den Prozess idealerweise beginnen. Dort erfassen und dokumentieren Sie die potenziellen Risiken für sexualisierte Gewalt, die Sie in Ihrer Gemeinde/Einrichtung identifizieren. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in der Handreichung zur Erstellung eines Konzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
 
Als Hilfestellung haben wir ein Musterschutzkonzept für Gemeinden erstellt, an dem Sie sich orientieren können, das Ihre Eigeninitiative jedoch nicht ersetzen kann.
 
Wichtig: Dieses Musterschutzkonzept bietet nur einen Rahmen, die Inhalte erstellen Sie gemeinsam und füllen das Konzept dadurch mit Leben. Änderungen und Erweiterungen sind dabei notwendig, denn das Schutzkonzept wird für jeden Arbeitsbereich an jedem Ort für die jeweils beteiligten Personen angepasst.
 

Der Schutzkonzeptprozess lebt davon, dass Sie sich intensiv mit dem Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt” in Ihrer Gemeinde/Einrichtung befassen. Dafür braucht es Sorgfalt und Zeit. Ein Schutzkonzept ist nie fertig, denn Situationen, Personen und Umstände ändern sich. Deshalb sprechen wir von einem Schutzkonzeptprozess, bei dem ständige Anpassung notwendig ist.
 
Viel wichtiger ist jedoch der Anfang. Machen Sie sich möglichst bald auf den Weg der partizipativen Erarbeitung Ihres Schutzkonzeptes. Denn damit haben Sie bereits einen ersten wichtigen Schritt in der Präventionsarbeit getan, der Weg entsteht im Gehen!
 

Nach Erarbeitung des Schutzkonzeptes sollte dies möglichst schnell seinen Weg in die Gemeinde/Einrichtung finden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie sich Wege der Kommunikation überlegen. Dazu können Schulungen und Austauschrunden wie Gemeindeversammlungen gehören. In Teammeetings und Jahresgesprächen können Sie das Konzept Ihren Mitarbeitenden vorstellen. Auch sollten Sie gemeinsam festlegen, wie Sie Ihre Zielgruppen und deren Angehörige (z.B. Kinder- und Jugendliche und deren Familien) über das Konzept informieren.
 
Wichtig ist, dass Sie dieses Konzept laufend an neue Gegebenheiten anpassen, spätestens jedoch alle zwei bis drei Jahre gemeinsam überprüfen und überarbeiten.
 

Wo finde ich Unterstützung und Hilfe?

Kirche und Diakonie bieten umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt” an.
 
Kirchliche Einrichtungen oder Kirchengemeinden wenden sich an die Stabsstelle “Schutz vor sexualisierter Gewalt” der Evangelischen Landeskirche in Baden.
 
Die Fachberater*innen unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen zur Präventionsarbeit!