Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis kann bei den örtlichen Bürgerämtern angefordert werden. Hierfür benötigt man von der dienstführenden Stelle oder Gemeinde, die i.d.R. auch die Kosten übernimmt, eine Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt.
Das Führungszeugnis wird der dienstführenden Person (i.d.R. leitende*r Pfarrer*in) bei Dienstantritt zur Einsichtnahme vorgelegt, diese wird dokumentiert. Das Original verbleibt bei der vorlegenden Person. Eine Wiedervorlage ist alle 5 Jahre erforderlich und muss von der dienstführenden Stelle beim Mitarbeitenden angefordert werden.
Verpflichtungserklärung
Die unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wird bei Neueinstellungen zu Beginn der Tätigkeit bei der dienstführenden Stelle abgegeben. Jede*r neueingestellte Mitarbeitende ist verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit an einer "Alle Achtung Schulung" teilzunehmen.
In den Fällen, in denen bereits ein Dienstverhältnis besteht, ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung spätestens nach Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung bei der dienstführenden Stelle abzugeben.
Für Hauptamtliche wird die Verpflichtungserklärung in der Personalakte der dienstführenden Stelle aufbewahrt.
Für Ehrenamtliche wird eine Kopie der Verpflichtungserklärung in der Dienststelle/Gemeinde abgelegt, in der das Ehrenamt stattfindet. Das Original bleibt bei den Ehrenamtlichen.
Gibt es keine Mappe/Personalakte, wird in einer Liste mit Datum dokumentiert, dass die Verpflichtungserklärung unterschrieben worden ist. Für den Überblick sind auch beide Varianten möglich.
Teilnahmebescheinigung Alle Achtung Schulung
Die Teilnahmebescheinigung wird von Hauptamtlichen der dienstführenden Stelle vorgelegt und dort als Kopie abgelegt. Von Ehrenamtlichen wird sie der Einsatzstelle vorgelegt und dort dokumentiert.
Eine Auffrischung der Schulung erfolgt alle 5 Jahre und wird bei der dienstführenden Stelle bzw. Einsatzstelle vorgelegt und dokumentiert.
Wer ist dafür zuständig, dass diese Unterlagen vorgelegt und sicher dokumentiert werden?
Zuständig für die Anforderung, Entgegennahme und Wiedervorlage (nach 5 Jahren) der Dokumente von Hauptamtlichen und für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis sowie die Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung ist die Personalabteilung des zuständigen VSA.
Bei Ehrenamtlichen werden die Unterlagen von der Leitungsperson der Einsatzstelle angefordert und dort dokumentiert. Die Gesamtverantwortung für diesen Prozess trägt die jeweilige benannte beruflich tätige Leitungsperson.
Die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse und die damit verbundene Sichtung und Erfassung der benannten Daten darf ausschließlich durch die verantwortliche Leitungsperson erfolgen und ist vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen.