Eine Babyhand hält den Finger eines erwachsenen Menschen.
 

 

Taufe

Wer kann Taufpate / Taufpatin werden? Pflichten und Voraussetzungen

Alle evangelischen Christinnen und Christen, die konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Taufpate werden. Auch Angehörige von Mitgliedskirchen der «Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen» und Mitglieder anderer Kirchen und christlicher Gemeinschaften können das Patenamt übernehmen.
 

Was ist die Aufgabe eines Paten bzw. einer Patin?

Eltern bitten Menschen darum, Patin / Pate für ihr Kind zu werden, weil sie ihnen zutrauen, dass sie eine Beziehung zu ihrem Patenkind aufbauen, es auf dem Weg ins Leben begleiten und unterstützen können.
 
Paten sind zunächst Zeuginnen und Zeugen der Taufe. Zusammen mit den Eltern versprechen Sie, dabei zu helfen, dass das Kind die Möglichkeit bekommt, in den christlichen Glauben hineinzuwachsen.

 

Kann man auch ohne Paten getauft werden?

In der Evangelischen Landeskirche in Baden ist dies möglich.
 

Kann man das Patenamt beenden? 

Das Patenamt endet offiziell mit dem eigenständigen „Ja“ zur Taufe durch die Jugendliche / den Jugendlichen bei der Konfirmation. Die besondere Beziehung zwischen Patenkind und Patin / Paten besteht aber oft weiter.
 
Tritt ein Pate oder eine Patin aus der Kirche aus, ruht das Patenamt. Ein Pate oder eine Patin kann um die Entbindung vom Patenamt bitten. Als Zeugin / Zeuge der Taufe ist es aber nicht möglich, einen Paten aus dem Kirchenbuch zu streichen.

 

Kann ich eine Patin bzw. einen Paten nachbenennen?

Ja. Eine Person kann in begründeten Fällen als Patin bzw. Pate nachbenannt werden. Ihr Name wird daraufhin ins Kirchenbuch eingetragen.
 
Weitere Infos zur Taufe findet man auf der Website der Kirchengemeinde vor Ort und unter www.evangelisch.de/taufbegleiter