Die reformatorische Tradition versteht die Ehe als ein „weltlich Ding“, also als eine bürgerliche Lebensform, die der Staat regelt. In der Ehe gelten die grundlegenden christlichen Regeln der Nächstenliebe für das Zusammenleben und ist das Ehescheidungsverbot Jesu zu achten, sie stellt aber kein Sakrament dar. Vielmehr geht es im ehelichen Zusammenleben darum, die Werte von Treue, Verlässlichkeit, gegenseitiger Verantwortung, Respekt und Achtung in Liebe miteinander zu bewähren. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nun ebenso ein „weltlich Ding“ wie eine Ehe. Auch gleichgeschlechtliche Liebe ist vom Scheitern bedroht, und deshalb sind auch viele Menschen, die im Glauben stehen und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, davon überzeugt, dass es gut und hilfreich für sie ist, sich unter Gottes Gebot und Verheißung zu stellen, sich gegenseitig der Partnerschaft zu versichern und Gottes Segen für den gemeinsamen Weg zu empfangen.
Einige Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, wünschen deshalb einen solchen Segnungsgottesdienst genauso wie es Ehepaare tun. Wenn die Evangelische Landeskirche in Baden die Möglichkeit zur öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlich liebender Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft eröffnet, dann stärkt sie also ein Verständnis von Ehe als verbindlichem Zusammenleben in Treue, Verlässlichkeit und wechselseitiger Verantwortung – und das in einer Zeit, in der viele Menschen, auch heterosexuell orientierte, eine solche Verbindlichkeit nicht eingehen wollen.