Stichwort: Homosexualität

 

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst

Biblische Impulse, Positionen, Meinungen und Erfahrungen
 
Die reformatorische Tradition versteht die Ehe als ein „weltlich Ding“, also als eine bürgerliche Lebensform, die der Staat regelt. In der Ehe gelten die grundlegenden christlichen Regeln der Nächstenliebe für das Zusammenleben und ist das Ehescheidungsverbot Jesu zu achten, sie stellt aber kein Sakrament dar. Vielmehr geht es im ehelichen Zusammenleben darum, die Werte von Treue, Verlässlichkeit, gegenseitiger Verantwortung, Respekt und Achtung in Liebe miteinander zu bewähren. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nun ebenso ein „weltlich Ding“ wie eine Ehe. Auch gleichgeschlechtliche Liebe ist vom Scheitern bedroht, und deshalb sind auch viele Menschen, die im Glauben stehen und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, davon überzeugt, dass es gut und hilfreich für sie ist, sich unter Gottes Gebot und Verheißung zu stellen, sich gegenseitig der Partnerschaft zu versichern und Gottes Segen für den gemeinsamen Weg zu empfangen.
Einige Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, wünschen deshalb einen solchen Segnungsgottesdienst genauso wie es Ehepaare tun. Wenn die Evangelische Landeskirche in Baden die Möglichkeit zur öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlich liebender Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft eröffnet, dann stärkt sie also ein Verständnis von Ehe als verbindlichem Zusammenleben in Treue, Verlässlichkeit und wechselseitiger Verantwortung – und das in einer Zeit, in der viele Menschen, auch heterosexuell orientierte, eine solche Verbindlichkeit nicht eingehen wollen.
 
 

Beschluss der Landessynode

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden hat am 23.4.2016 mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt eingegangen sind, in einem öffentlichen Traugottesdienst gesegnet werden können. Dem Beschluss gingen ein Studientag im Februar und intensive und ausgesprochen konstruktive Debatten in den Ausschüssen und im Plenum der Synode voraus.

In der Mehrzahl der Gliedkirchen der EKD gibt es inzwischen öffentliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare. Auch die gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich verändert. Eingetragene Lebenspartnerschaften gehören inzwischen zur Normalität. Rechtlich wurde in den letzten Jahren bei den staatlichen Gesetzen immer mehr eine Angleichung an die Ehe vollzogen.

Allen badischen Landessynodalen war bewusst, dass nicht alle Mitglieder unserer Landeskirche diesen Beschluss mittragen können. Manche kommen in der Abwägung der biblischen Befunde zu einem anderen Ergebnis und lehnen die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ab. Auch sie haben selbstverständlich weiterhin Platz in der Landeskirche. Und wir brauchen auch weiterhin das gemeinsame Gespräch über die verschiedenen Positionen.
 
 
 

Statements von Synodalen

NATALIE WIESNER
Die Beschäftigung mit dem biblischen Zeugnis hat viele unter uns ins Nachdenken gebracht darüber, wie man einzelne Passagen der Bibel einordnet in das Gesamtzeugnis, das uns die Bibel oft so vielstimmig präsentiert. Die wichtigsten Erkenntnisse des heutigen Beschlusses sind: Dass alle Partnerschaften, die verantwortlich vor Gott geführt werden, gleichwertig sind, und dies, weil wir einander als Ebenbilder Gottes bezeugen, die in gegenseitiger Bezogenheit leben und darin unter der Verheißung des Segens Gottes stehen. Dass immer noch Differenzen bestehen in unserer Gemeinschaft über dieses Thema, darüber darf man nicht schweigen. Wir müssen Wege finden, uns in gegenseitiger Achtung zu begegnen und nicht den Glauben streitig zu machen.

 

MARTIN HASSLER
Jedes segnende Handeln muss sich nach meiner theologischen Überzeugung von einer positiven biblischen Aussage her ableiten und darauf gründen lassen. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir jede Bewertung oder gar Verurteilung von Menschen homosexueller Identität fern liegt, ja gar nicht zusteht. Aber die Feststellung eines Unterschieds ist noch lange kein Werturteil.
Ich möchte vielmehr den oder die andere in seiner Andersartigkeithöher achten als mich selbst. Aber ich kann aus biblisch-theologischen Gründen keine gleichgeschlechtliche Partnerschaft segnen.

 
 

Erläuterungen des Synodenbeschlusses von OKR Matthias Kreplin

In den Schöpfungserzählungen (Gen 1,27 und Gen 2,18) wird herausgestellt, dass der Mensch in Gottebenbildlichkeit und in seiner Angewiesenheit auf ein Gegenüber geschaffen ist. Dabei ist die Zweigeschlechtlichkeit ein wichtiges, aber nicht exklusives Merkmal. Vielmehr wird die Gleichheit und die Bezogenheit aufeinander und nicht die Differenz betont. Die Bezogenheit aufeinander in Liebe wird im Doppelgebot der Liebe (Matth. 22, 37ff) und in der paulinischen Formulierung „Die Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes“ (Röm.13,10) dann als die zentrale ethische Norm herausgestellt. Sie ist die eine Grundorientierung, die hier leitend sein kann. Liebe bedeutet, anderen Respekt zu erweisen, ihren Bedürfnissen Raum zu geben, sie zu unterstützen und zu stärken, ihnen beizustehen und sie zu schützen, sich füreinander einzusetzen. Diese Verhaltensweisen und Werte werden auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelebt. Deshalb ist die Verbindung von gleichgeschlechtlich Liebenden ethisch gleichwertig und darf nicht abgewertet werden. (...) Gleichwohl ist nicht zu leugnen, dass in der Bibel Aussagen zu finden sind, die sich gegen homosexuelle Praktiken richten. Die Menschen in unserer Landeskirche, die eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ablehnen, begründen dies mit diesen Aussagen der Heiligen Schrift.

Es gibt insgesamt sieben Bibelstellen, die sich auf homosexuelle Praktiken beziehen. Vier davon beziehen sich allerdings auf Phänomene wie Vergewaltigung und Prostitution. Dass dies ethisch zu verurteilen ist – und zwar in hetero- wie in homosexuellen Kontexten –, ist unstrittig. Es bleiben die beiden Formulierungen im so genannten Heiligkeitsgesetz im 3. Buch Mose (im 18. und 20. Kapitel) und eine Aussage, die Paulus im Römerbrief im 1. Kapitel trifft. Weder die beiden Stellen im Heiligkeitsgesetz noch die paulinische Argumentation ist mit einem der großen ethischen Grundmotive der Bibel verbunden, wie sie etwa in Begriffen wie Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Reich Gottes, Leib Christi aufleuchten. Deshalb können diese wenigen Belegstellen eine ethische Verurteilung verantwortlich praktizierter gleichgeschlechtlicher Liebe nicht tragen.

Es gibt in der Bibel nicht nur einzelne negative Voten gegen homosexuelle Praxis, sondern auch zwei sehr starke und sich durch die Bibel durchziehende Impulse für Nächstenliebe und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Das hermeneutische Grundprinzip, sich an dem zu orientieren, „was Christum treibet“, was also dem Geist Jesu Christi am ehesten entspricht, führt also zu einem theologischen Urteil über verantwortlich gestaltete gleichgeschlechtlich wie verschieden­geschlechtliche Partnerschaften, bei dem nicht drei Bibelstellen ausschlaggebend sind, sondern diese sich durchziehenden Grundimpulse der Bibel.
 
 
 

Die große Liebe besiegelt

Gleichgeschlechtliche Paare wünschen sich eine kirchliche Trauung wie andere auch
Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden hat beschlossen, dass sich künftig gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst trauen lassen dürfen. Bislang waren solche gottesdienstlichen Feiern nur nicht öffentlich im Rahmen der Seelsorge möglich.
Ekiba intern besuchte zwei Paare und sprach mit ihnen über ihr Zusammenleben, und warum ihnen der kirchliche Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg wichtig ist.