FAQ zur Umsetzung Ihrer Photovoltaik-Anlage

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen

 
 
 

Die badische Landeskirche will bis 2040 klimaneutral werden. Photovoltaikanlagen auf bestehenden Kirchendächern sind eine der einfachsten und preisgünstigsten Möglichkeiten den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz zu erhöhen. Mit dem ökumenischen baden-württembergischen Energieversorgungsunternehmen KSE Energie und der Evangelischen Energie GmbH hat die Landeskirche Partner, die die Kirchengemeinden bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Photovoltaik-Anlagen kompetent und umfassend unterstützt. Durch das Finanzierungsmodell der KSE müssen Kirchengemeinden keine Eigenmittel für ihre Solaranlage einsetzen und können sich auf andere Maßnahmen wie die energetische Sanierung von Gebäuden konzentrieren.
 
 

Welche Kirchendächer werden mit einer Solaranlage bestückt?
Die KSE schlägt anhand der Bewerberliste und erster Vorprüfungen Gruppen von Dächern für die Umsetzung vor. So sollen schnell und effektiv möglichst viele Anlagen errichtet werden. Technische und statische Voraussetzungen sowie eventuelle Fragen des Denkmalschutzes werden dabei berücksichtigt. Ihre Kirchengemeinde wird über die Prüfergebnisse und den Zeitplan von der KSE Energie informiert. Kommt eine Solaranlage für Ihr Dach in Frage, schließt die Kirchengemeinde einen Vertrag mit der KSE Energie ab. Dazu bedarf es eines Beschlusses des Kirchengemeinderates oder Ältestenkreises.
 
Werden auch auf gelb und rot klassifizierten Kirchendächern PV-Anlagen installiert?
Das muss im Einzelfall geprüft werden, ist aber nicht ausgeschlossen. 
 
Wann ist unser Kirchendach dran?
Das können wir momentan noch nicht beantworten. Die KSE plant regionale Umsetzungseinheiten, um schnell und effektiv möglichst viele Anlagen errichten zu können. Diese Planung stimmt sie mit dem landeskirchlichen Gesamtsanierungsplan ab. Danach werden technische und statische Voraussetzungen und die Belange des Denkmalschutzes vor Ort geprüft. Die KSE stimmt mit Ihnen Ortstermine ab und informiert Sie über Prüfungsergebnisse und Zeitplan.
 
Was sagt der Denkmalschutz? Wer kümmert sich um die Genehmigung?
Die Landeskirche stimmt sich im Vorfeld mit den Landesdenkmalämtern ab. Den konkreten Genehmigungsantrag bereitet die KSE für die Kirchengemeinden vor. Ihre Kirchengemeinde muss als Gebäudeeigentümerin den Antrag nur unterzeichnen und einreichen.
 
Wer kümmert sich um die Technik im Betrieb?
Die KSE überwacht die Stromerzeugung und kümmert sich um regelmäßige Wartungen.
 
 

Muss man Kunde der KSE Energie sein, um am Programm teilzunehmen?
Nein. Auch Kirchengemeinden, die nicht von der KSE Energie versorgt werden, können an der Photovoltaik-Offensive teilnehmen.
 
Wer beschafft die Anlage?
Die KSE kümmert sich um die Planung, Ausschreibung, Lieferung, Errichtung  und Betrieb der Anlage.
 
Wer besorgt die Genehmigungen?
Die KSE Energie kümmert sich um alle notwendigen Genehmigungen. Bei der von der KSE vorbereiteten Baugenehmigung muss Ihre Gemeinde nur durch Beschluss und Unterschrift mitwirken.
 
Was kostet eine PV-Anlage für unser Dach?
Für die Kirchengemeinden entstehen bei PV-Projekten mit der der KSE keine Kosten.
 
Was kostet uns der Strom, wenn wir mitmachen?
An dem Vertrag mit Ihrem jeweiligen Versorger ändert sich nichts. Auch wenn Ihre Kirchengemeinde bereits KSE-Kundin ist, ändert sich nichts am Strompreis.
 
Können wir den PV- Strom auch selbst nutzen?
Bei Kindertagesstätten kann dies eine sinnvolle Möglichkeit sein. Andere kirchliche Gebäude verbrauchen zu wenig Strom selbst, deshalb ist in den meisten Fällen eine Volleinspeisung die richtige Lösung. Näheres erfahren Sie, wenn die KSE Ihre Anlage plant.
 
Wer kümmert sich um die Betriebsabrechnungen?
Um die kaufmännische Betriebsabrechnung kümmert sich die KSE Energie. 
 
Was passiert in 20 Jahren, wenn die Förderung nach EEG ausgelaufen ist?
Sofern die Anlage noch Strom produziert, soll sie auf dem Dach bleiben, bis die Leistung zu gering wird oder sie ausfällt. Die Erträge sollen der Kirchengemeinde zugutekommen. Der Rückbau soll aus diesen Mitteln finanziert werden.
 
 

Was unterscheidet Pfarrhäuser von anderen Wohnimmobilien?
Ein Pfarrhaus steht in der Regel im Eigentum einer Kirchengemeinde. Die Pfarrperson ist nutzungsberechtigt und im Rahmen der Residenzpflicht als Nutzerin verpflichtet. Sie wird im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses nicht zum Eigentümer einer auf dem Dach befindlichen PV-Anlage. Daher darf sie den auf dem Dach des fremden Eigentums mit fremden Mitteln erzeugten Strom auch nicht für sich nutzen. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz so geregelt.  
Stellt eine Kirchengemeinde der Pfarrfamilie den solar erzeugten Strom kostenlos zur Verfügung, ist die Pfarrperson dennoch verpflichtet, diesen Strom als zusätzlichen geldwerten Vorteil zu versteuern. Dazu müsste die Strommenge gezählt und in einer Steuererklärung abgerechnet werden. Die Kirchengemeinde würde automatisch in die Rolle eines Energieversorgungsunternehmens geraten und hätte dann weitreichende Verpflichtungen gegenüber dem Netzbetreiber und der Nutzerin, die sie nun versorgt. 
 
Ist eine PV-Anlage beim Einbau einer Wärmepumpe nicht zwingend für die Wirtschaftlichkeit der Anlage notwendig? 
PV-Anlagen produzieren Strom aus Sonnenlicht, dabei wird 3/4 des Ertrags in der Zeit von April bis September produziert. Die PV- Anlage liefert also genau dann Strom, wenn die Heizung nicht gebraucht wird. Auch wenn die Heizung am meisten Strom braucht, wenn die Sonne nicht scheint, ist es sinnvoll, geeignete Pfarrhäuser mit Wärmepumpen zu beheizen. Bitte lassen Sie dazu ein Wärmepumpenkonzept von einem unserer Energieberater erstellen.  
 
Welche Alternativen gibt es für Pfarrhäuser, sich an der Energiewende zu beteiligen? 
Es ist sinnvoll, warmes Wasser mit einer Solarthermieanlage auf dem Dach des Pfarrhauses zu erzeugen.   
Pfarrfamilien können eine Steckersolaranlage mit bis zu 2 kWp Leistung an einem Wechselrichter mit > 800 W für den Eigenverbrauch erwerben und damit die eigenen Stromkosten umweltfreundlich zu senken. Die Anlagen lassen sich beim Umzug leicht mitnehmen oder verkaufen. Hier erklären wir, auf was Sie achten müssen.  
Darüber hinaus empfehlen wir Ökostromverträge mit Zertifikaten.  
 
Es ist weder wirtschaftlich noch rechtlich zulässig für eine Pfarrperson, auf eigene Rechnung eine PV-Anlage aufs Pfarrhaus zu bauen. 
Es ist für Kirchengemeinden nicht zulässig, die Dienststelleninhabenden kostenlos mit Strom zu versorgen.  
Es ist auch nicht sinnvoll, nur zur Versorgung des Pfarramtes eine PV-Anlage zu errichten.