Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Gesund und Motiviert am Arbeitsplatz

 
 
Mein Lieber, ich wünsche Dir, dass es Dir in allen Stücken gut geht und Du gesund bist, so wie es Deiner Seele gut geht. (3. Johannes 1,2)
 
 
Gesundheit zu erhalten ist in unser aller Interesse. Nicht nur im privaten Bereich, sondern auch am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im August 1996 das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG erlassen, mit dem der gesamte Bereich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit neu geordnet wurde. Der Arbeitgeber wird in die Pflicht genommen, seinen Mitarbeitenden, sowohl den Haupt-, als auch den Neben- und Ehrenamtlichen
- Arbeitsplätze
- Arbeitsmittel
- Arbeitsbedingungen
zur Verfügung zu stellen, die Unfälle vermeiden helfen und die die Gesunderhaltung des Körpers und der Seele fördern.
 
Die Kirche als Arbeitgeber*in
Die Kirche ist eine der größten Arbeitgeber*innen in Deutschland und die Arbeit wird nicht nur in ihren zahlreichen Organisationen und Einrichtungen getan, sondern auch in Kirchengemeinden gibt es Arbeitsplätze für entgeltlich Beschäftigte und ehrenamtlich Engagierte.
 
Die Evangelische Landeskirche in Baden hat ergänzend dazu im Jahr 2008 ein Kirchliches Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG erlassen, in dem die Verpflichtungen der einzelnen Rechtsträger (Kirchengemeinden, Verwaltungsämter, Tagungshäuser...) geregelt sind und in dem diesen Hilfestellungen gegeben werden.
 
U.a. ist darin geregelt, dass jeder Rechtsträger den Arbeitsschutz organisieren soll, dazu gehören verschiedene Aufgaben aber vor allem die Benennung von einer Ansprechperson für die Unterstützer*innen auf technischer und arbeitsmedizinischer Ebene, die der Landeskirche zur Verfügung stehen (siehe auch Ortskräfte und Arbeitsmedizin).  
 
Das Team der Stabsstelle Arbeitsschutz begleitet und unterstützt Sie gern dabei. 
  

Annekatrin Schwarz

Projektleitung Raum_Reise Evangelischer Oberkirchenrat und Stabsstelle Arbeitsschutz