Die wichtigsten Begriffe im Strategieprozess - verständlich erklärt

 
Im Rahmen des Strategieprozesses ekiba2032 werden Ihnen viele neue Wörter und Begrifflichkeiten begegnen. Was sich jeweils dahinter verbirgt und was darunter zu verstehen ist erfahren Sie hier:
 

Der Bauwiederherstellungswert ist eine nach baufachlichen Maßstäben festgelegte Größe zur Beurteilung der Kosten einer theoretischen Wiederherstellung eines Gebäudes. Er dient als Maßstab zum Vergleich des langfristigen Aufwands zum Erhalt der Gebäude. Für alle kirchlichen Gebäude wurden im Rahmen des Liegenschaftsprojektes 2014-2019 Bauwiederherstellungswerte ermittelt, diese liegen den Bezirken vor. Im Rahmen der Gebäudeklassifizierung darf der aufsummierte Bauwiederherstellungswert der auf grün gesetzten Gebäude den kirchenbezirklichen Grenzwert nicht überschreiten. Grundlage ist die Rechtsverordnung zur Liegenschaftsklassifizierung (LKlass-RVO), insbesondere §6. Den Bezirken wird vom Evangelischen Oberkirchenrat ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt.
 

  • Für den Strategieprozess ekiba 2032 ist Beteiligung zentral. Es braucht die Vielfalt der Menschen und Perspektiven, um miteinander Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Es hilft dabei, wenn unterschiedliche Menschen zusammenkommen. In der Kirche sind das z.B. Haupt- und Ehrenamtliche, Mitglieder der Kerngemeinde, kirchenferne Mitglieder, Jugendliche, Vertreter*innen anderer Institutionen (Kommune, Vereine…) usw. 

  • Beteiligung entsteht oft nicht von allein, sondern muss organisiert werden. Bei der Planung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses sind verschiedene Fragen zu klären. Zum einen die Intensität der Beteiligung: Mögliche Formate reichen von Umfragen über Anhörungen bis hin zu intensiven Prozessen (z.B. Zukunftskonferenzen). Zudem muss geklärt werden, wer zur Beteiligung eingeladen wird: Offene Formate (jede*r kann teilnehmen) sind genauso denkbar wie Veranstaltungen mit Vertreter*innen bestimmter Gruppen. 
 

Die Hauptamtlichen in einem Kooperationsraum bilden eine Dienstgruppe und tragen gemeinsame die Verantwortung für bestimmte Arbeitsgebiete. Zur Dienstgruppe gehören die Pfarrer*innen, die Diakon*innen und die Kirchenmusiker*innen mit gemeindlichem Auftrag. Es können auch weitere Mitarbeitende eingebunden werden.  
In die gemeinsame Verantwortung fallen die Gottesdienste, die Kasualien (Taufen, Trauungen, Beerdigungen …), Seelsorge und Diakonie, der Religionsunterricht und die gegenseitige Vertretung. Die Dienstgruppe erarbeitet einen gemeinsamen Dienstplan, der u.a. regelt, dass manche Aufgaben auch für den Kooperationsraum übernommen werden. Dieser Dienstplan braucht die Zustimmung der Gemeinden und wird von der Dekanin / dem Dekan genehmigt. Der gemeinsame Ausschuss, der sich aus Vertreter*innen der Gemeinden des Kooperationsraums zusammensetzt, begleitet die Dienstgruppe und trifft auch Entscheidungen, die diese Themenfelder betreffen.  
Links überprüfen: Die rechtliche Grundlage bilden
Dort sind verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Dienstgruppe erläutert.  
 

Unter dem Stichwort Digitalisierung versteht man sowohl die IT-gestützte Gestaltung von Prozessen, als auch weitergehend die Nutzung digitaler Möglichkeiten für die Gestaltung und Kommunikation von Inhalten und die Präsenz im digitalen Raum. Unter der Bezeichnung „digitale ekiba“ werden verschiedene Prozesse v.a. in der Verwaltung vereinheitlicht und digitalisiert, um eine bessere und effizientere Bearbeitung zu ermöglichen. Beispiele sind eine einheitliche Hardware-Ausstattung und der digitale Rechnungslauf. Im Rahmen des Strategieprozesses können z.B. Überlegungen zur digitalen Verkündigung, gemeinsamen Nutzung von Ressourcen oder zur digitalen Vernetzung in Bezirken und Kooperationsräumen eine Rolle spielen.
Mehr Informationen zur Digitalisierung in der Landeskirche finden Sie auf ekiba.de.
 

Fachberatung ist eine Beratungsform, in der inhaltliche Expertise zur Lösung von Fragen und Problemen bereitgestellt wird. Im Gegensatz zur Prozessberatung setzt die Fachberatung stärker auf die Vermittlung von Wissen als auf selbstständige Entwicklung von Lösungen. Typische Felder der Fachberatung sind z.B. die juristische Beratung oder die baufachliche Beratung.
 

siehe Vereinigung
 

Die Gebäudeampel dient der Klassifizierung der Gebäude und ist die vereinfachte Darstellung der im Ressourcensteuerungsgesetz und der Liegenschaftsklassifizierungs-RVO geregelten Vorschriften dazu. Im Strategieprozess wird die Gebäudeampel auf Kirchen, Gemeindehäuser und Gemeindezentren angewendet. Dabei werden drei Farben unterschieden. Grüne Gebäude erhalten weiterhin die volle Bauförderung durch die Landeskirche. Dies entspricht einer Zuordnung zur Kategorie A gemäß Ressourcensteuerungsgesetz (§ 9 Abs. 2 bzw. § 12 Abs. 1). Rote Gebäude erhalten in Zukunft keine landeskirchliche Bauförderung mehr. Dies entspricht einer Zuordnung zur Kategorie C (Gemeindehäuser, § 9 Abs. 2) bzw. D (Kirchen, § 12 Abs. 1) gemäß Ressourcensteuerungsgesetz. Gelbe Gebäude sind alle jene Gebäude, über deren endgültige Klassifizierung noch nicht entschieden ist. Pfarrhäuser werden gesondert behandelt und fallen nicht unter die Gebäudeampel.
Siehe auch Gebäudequote.
 

Mit der Gebäudeampel verknüpft ist eine Quotenregelung, wie viele Gebäude auf rot und auf grün gesetzt werden müssen. Vereinfacht gesagt sind es jeweils 30%, wobei sich die Berechnungsgrundlagen unterscheiden (siehe §3 Liegenschaftsklassifizierungs-RVO). Jedem Bezirk wurden die Quoten verbindlich mitgeteilt. Die Quotierung bezieht sich auf die Anzahl der Gebäude und nicht wie bislang auf die Fläche. Bei der Klassifizierung der Gebäude als „grün“ ist der Bauwiederherstellungswert zu beachten: Der aufsummierte Bauwiederherstellungswert der grünen Gebäude darf den bezirklichen Grenzwert nicht überschreiten.
 

Die Gemeindeberatung (GBOE) ist eine Einrichtung innerhalb der Landeskirche, die Kirche auf allen Ebenen bei Veränderungsprozessen und Konflikten unterstützt. Die Geschäftsstelle der GBOE in der Agentur für Beratung und Innovation vermittelt die Anfragen an passende Berater*innen aus dem Pool der ca. 40 ausgebildeten Gemeindeberater*innen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der systemischen Beratung und unterstützen die beteiligten Personen dabei, eine vor Ort passende Lösung zu finden. Gemeinden und vor allem auch Kooperationsräume können sich im Strategieprozess durch die Gemeindeberatung begleiten lassen. Auftraggeberinnen sind dann die Kirchengemeinden, die in der Regel auch (gemeinsam) die Kosten tragen. Mehr Informationen finden Sie unter … . Sie erreichen die GBOE per Email über
 

Solange in einem Kooperationsraum mehrere Rechtsträger arbeiten und es kein gemeinsames Leitungsgremium gibt, gibt es einen Gemeinsamen Ausschuss. Er ist das Gegenüber zur Dienstgruppe der Hauptamtlichen und berät mit diesen die Themen, für die die Dienstgruppe gemeinsam Verantwortung trägt. Die beteiligten Kirchengemeinderäte entsenden Vertreter*innen in diesen Ausschuss und delegieren auch in begrenztem Umfang Entscheidungen in dieses Gremium (z.B. Dienstplan, Gottesdienstplan). Es ist auch möglich, diesen Ausschuss nur beratend einzusetzen. Rechtsgrundlage dazu ist die Dienstgruppenrechtsverordnung, genauere Informationen finden Sie hier.
 

Mit einer kircheneigenen Immobilienplattform sollen kirchliche Gebäude entwickelt werden, die nicht mehr gebraucht werden oder nicht mehr finanziert werden können. Statt an Investoren zu verkaufen, könnten die Immobilien in kirchlichem Eigentum verbleiben und mit ihnen auch Gewinn erwirtschaftet werden. Allerdings wird dazu erhebliches Anfangskapital benötigt und der Einstieg in die Immobilienwirtschaft ist mit erheblichen Risiken behaftet.
 
Das Konzept wird derzeit in zwei Projekten erprobt. Anhand der Erfahrungen wird die Landessynode über eine Fortführung entscheiden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur solche Immobilien an die Plattform übertragen werden können, für die ein ausreichendes Potenzial zur wirtschaftlichen Nutzung besteht. Die Kriterien dafür sind streng, da sonst die finanziellen Risiken zu hoch sind. 
 

Kirche muss auch neue Wege gehen, dazu braucht es Innovation. Eine Innovation ist eine neue Idee, die in die Praxis umgesetzt wird und sich auch verbreitet. Sie kann sich sowohl auf die Inhalte („was wir machen“) als auch auf die Strukturen und Prozesse („wie wir es machen“) beziehen. Die Landeskirche fördert Innovation mit Beratung und finanzieller Unterstützung.
Informationen dazu finden Sie hier
 

Der Begriff der kirchlichen Präsenz umfasst alle Orte, Angebote und Ereignisse, die ein Wahrnehmen und Erleben von Kirche ermöglichen bzw. an denen Kommunikation des Evangeliums geschieht. Neben den klassischen Elementen in der Parochie (z.B. Gottesdienst, Kasualien, Kirchenchor, Konfirmandenarbeit) fallen auch physische Orte (z.B. Kirchengebäude), andere Arbeitsfelder (z.B. Religionsunterricht, Diakonie, Bildungsarbeit, Tagungshäuser) oder besondere Ereignisse (z.B. Motorradgottesdienste, Kirche unterwegs) darunter. Auch offene Kirchen oder besondere kirchliche Gebäude können als Präsenzen gesehen werden. Ein Ziel von ekiba2032 ist die Vernetzung der verschiedenen Präsenzen zur gegenseitigen Unterstützung und Stärkung.
 

Unter Klimaneutralität wird eine weitgehende Vermeidung von CO2-Emissionen aus nicht-erneuerbaren Energiequellen verstanden. In der Praxis bedeutet das eine Reduktion der Emissionen um 95%, für den unvermeidlichen Rest sind entsprechende Kompensationen vorzunehmen. Die Landeskirche strebt wie das Land Baden-Württemberg eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 an. Dieses Ziel wird vor allem durch eine umfangreiche energetische Sanierung der Gebäude erreicht: Reduktion des Wärme- und Strombedarfs und Umstellung der Heizung auf Umweltenergien (Wärmepumpen) in Kombination mit einem Ausbau der Photovoltaik auf kirchlichen Gebäuden. In historischen Gebäuden ohne ausreichende Dämmmöglichkeit (v.a. Kirchen) werden vorwiegend körpernahe Heizsysteme zum Einsatz kommen. Klimaneutralität ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel und wird durch entsprechende Gesetzgebungen (z.B. die Energieeinsparverordnung) und ein Anreiz-/Sanktionssystem (z.B. Fördermittel, CO2-Bepreisung) vom Staat forciert. Entsprechend sind alle kirchlichen Gebäude klimaneutral zu sanieren, unabhängig von deren Klassifizierung im Rahmen der Gebäudeampel.

Hier finden Sie weitere Infos zu Kimaschutz & Schöpfung
 

siehe Rechtsperson
 

Seit 2024 gehören alle Gemeinden in Baden zu einem Kooperationsraum. Zweck des Kooperationsraums ist, Zusammenarbeit verbindlich zu organisieren, zwischen den beteiligten Gemeinden und den weiteren kirchlichen Präsenzen in dieser Region. Verschiedene Orte und Formen von Kirche werden miteinander verknüpft, so dass auch bei reduzierten Ressourcen eine vielseitige Präsenz von Kirche und ein gabenorientiertes Arbeiten möglich werden.  

Grundlage ist das Erprobungsgesetz Kooperationsräume (ErpG-KoR). Die Zuordnung zu einem Kooperationsraum wurde, nach Anhörung der Gemeinden, vom Bezirkskirchenrat entschieden. In Baden gibt es derzeit etwas mehr als 110 Kooperationsräume sehr unterschiedlicher Größe. Für die Ausgestaltung des Kooperationsraums gibt es drei rechtliche Modelle. In den Stadtkirchenbezirken wird ebenfalls an unterschiedlichen Modellen der Zusammenarbeit gearbeitet. 
In einem Kooperationsraum bilden die hauptamtlich Mitarbeitenden im Gemeindedienst eine Dienstgruppe (siehe dort).  
 

Der Begriff Mitgliederorientierung beschreibt eine Haltung, Kirche nicht nur aus der Sicht der aktiven Mitglieder zu sehen, sondern die Perspektive der (vielen) Mitglieder einzunehmen, die im kirchlichen Leben wenig präsent sind. Die Grundfrage dabei ist, welche Bedarfe und Bedürfnisse diese Personen in Bezug auf Kirche haben. In der praktischen Anwendung fallen alle Maßnahmen darunter, welche der Ansprache und Bindung von Mitgliedern dienen, die nur geringen Kontakt mit der Kirche bzw. eine schwache Bindung zur ihr haben. Auch der Kontakt zu Ausgetretenen zählt dazu. Ziel ist es dabei, deren Bedarfe wahrzunehmen, die Relevanz der Kirche für ihre Mitglieder zu erhöhen und ein positives Bild von Kirche zu schaffen. Unter das Stichwort fallen z.B. Maßnahmen zur verbesserten Serviceorientierung bei Kasualien (Kasualagenturen), zur Profilierung der Gemeindearbeit (z.B. Sorgende Gemeinde) oder wertschätzende und einladende Kontaktaufnahmen mit (neuen) Mitgliedern (z.B. Brot und Salz Aktion).
 

Parochie ist der Fachbegriff für die Ortsgemeinde. Meistens deckt sich die Ortsgemeinde mit der Pfarrgemeinde als kirchlicher Körperschaft.
Eine Ortsgemeinde kann es aber auch unabhängig von einer Rechtsform geben:
In einer Kirchengemeinde kann es profilierte Ortsgemeinden geben, in denen z.B. ein Ortsteam aktiv ist (siehe Rechtsformen).  
 

siehe Beteiligung
 

Die Pastorationsdichte benennt, wie viele Gemeindemitglieder durchschnittlich von einer Pfarrperson betreut werden. Dabei sind Diakon*innen nicht berücksichtigt. Die Pastorationsdichte in der badischen Landeskirche betrug 2001 ca. 2.240 Gemeindemitglieder auf eine Pfarrstelle. Sie fällt seither und lag 2021 bei ca. 1.840 Gemeindemitglieder pro Pfarrstelle. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wert in den nächsten Jahren ungefähr konstant bleibt, da sowohl die Zahl der Mitglieder als auch der Pfarrpersonen zurückgehen.
 

Anders als bei einer Fachberatung geht es bei der Prozessberatung nicht darum, fachliche Informationen zu übermitteln, sondern zusammen mit den Beteiligten eine Lösung für anstehende Herausforderungen zu finden. Die Prozessberatung stellt dabei vor allem Fragen, strukturiert das Vorgehen zusammen mit der Leitung, moderiert Veranstaltungen und Workshops und trägt Verantwortung für einen möglichst guten Kommunikationsprozess. Prozessberatung kennt aber nicht „die Lösung“ und gibt auch nicht vor, was zu tun ist.  
Beim Strategieprozess ekiba2032 steht vor allem die Gemeindeberatung (GBOE) als Prozessberatung zur Verfügung. Daneben gibt es weitere Beratungsangebote für spezifische Anliegen, Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite (Link). Die Agentur für Beratung und Innovation hilft dabei, die für Ihr Anliegen passende Unterstützung zu finden:
 

Eine Rechtsperson ist im juristischen Sinne eine Einheit, die rechtsfähig ist, also z.B. privatrechtliche Verträge abschließen kann. Im kirchlichen Kontext sind dies die Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR), z.B. die Kirchengemeinden oder Verwaltungszweckverbände. Aus der Rechtsfähigkeit ergibt sich, dass diese Körperschaften z.B. Immobilien besitzen oder Arbeitsverträge schließen können. Daneben gibt es Körperschaften kirchlichen Rechts, z.B. die Pfarrgemeinden und die Vernetzungsräume. Diese sind nur innerkirchlich als Körperschaften anerkannt. Für die rechtliche Vertretung nach außen muss eine Körperschaft öffentlichen Rechts benannt werden. Im Strategieprozess spielt die Unterscheidung vor allem bei der Wahl der Rechtsform des Kooperationsraums eine Rolle.
 

Um die Zusammenarbeit im Kooperationsraum dauerhaft und effizient zu gestalten, braucht es eine gemeinsame Rechtsform. Damit werden Stellenbesetzungen vereinfacht, steuerliche Probleme vermieden und gute Entscheidungen über gemeinsam genutzte Ressourcen ermöglicht. Das Erprobungsgesetz Kooperationsräume sieht drei mögliche Rechtsformen vor: Die Vereinigung (Fusion), den Gemeindeverband und den Vernetzungsraum. Detaillierte Informationen zu allen Rechtsformen finden sie hier … (Link zum Material, Roadmap Rechtsform). 

  • Bei einer Vereinigung (Fusion) schließen sich rechtlich selbstständige Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammen. Die neue Kirchengemeinde ist die Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinden und übernimmt alle Rechte und Pflichten, einschließlich des Vermögens, der Arbeitsverträge und der Gebäude. Vereinigte Kirchengemeinden können unterschiedlich strukturiert sein, entscheiden ist dabei, ob mit oder ohne Pfarrgemeinden. Grundlage ist Artikel 24 der Grundordnung. 

  • Ein Gemeindeverband ist eine zusätzliche Körperschaft öffentlichen Rechts. Dem Verband werden von den weiterhin selbständigen Kirchengemeinden bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen. Dabei muss genau ausgehandelt werden, welche relevanten Aufgaben übertragen werden, damit sich der zusätzliche Aufwand lohnt. Der Gemeindeverband wird erst ab einer gewissen Größe oder besonderen Bedingungen sinnvoll. 

  • Der Vernetzungsraum war gedacht als eine Form zur rechtlichen Ausgestaltung eines Kooperationsraums, wenn keine der anderen beiden Formen passt und etwas ganz Neues ausprobiert werden soll. Er könnte eine sehr freie Gestaltung der Zusammenarbeit ermöglichen und das Einbinden sehr unterschiedlicher Akteure erleichtern. Die beteiligten Körperschaften bleiben rechtlich selbstständig, der Vernetzungsraum selbst bildet eine Körperschaft kirchlichen Rechts und ist damit nach außen hin nicht rechtsfähig. Bisher hat sich kein Kooperationsraum auf diese Form orientiert. 
 

Im Strategieprozess ekiba2032 haben viele Kirchenbezirke zunächst Regionen gebildet oder auf bestehende zurückgegriffen, in denen die verschiedenen Themen und Fragestellungen bearbeitet werden sollen. Diese Regionen orientieren sich häufig an bestehenden oder ehemaligen kirchlichen, kommunalen oder historisch-kulturellen Strukturen. Häufig werden aus den Regionen die erforderlichen Kooperationsräume gebildet. Es können dafür aber auch neue Zuschnitte notwendig und sinnvoll sein.
 

Die Bezirkskirchenräte, die die Kirchenbezirke leiten, hatten von 2021 bis 2023 die Aufgabe, die Vorgaben der Landessynode in eine konkrete Planung für den Bezirk umzusetzen. Unter dem Titel „Transformation und Reduktion“ waren Entscheidungen zu treffen über die Kooperationsräume, die Personalplanung für die Jahre bis 2036 und die Planung in Bezug auf die künftige Finanzierung der Gebäude (Gebäudeampel). Darüber hinaus wurden auch Überlegungen darüber angestellt, wie sich Kirche verändern sollte, um auch unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen ihrem Auftrag gerecht zu werden (Transformation).  
 

Prozess einer grundlegenden Veränderung, die tief in die bestehende Organisation eingreift und auf Dauer angelegt ist. Transformationen haben Ziele, die sich aber häufig nicht sehr genau beschreiben lassen. Deshalb sind Transformationen auch Suchbewegungen: Im Prozess wird erst nach und nach deutlich, wo die Reise hingeht bzw. welche der Ziele sich verwirklichen lassen, welche unwichtig werden und welche neuen Ziele und Formen entstehen.