Kircheneintritt in die evangelische Kirche
Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört?
Oder Sie sind vor einiger Zeit ausgetreten und möchten wieder zur evangelischen Kirche gehören?
Oder Sie gehören bisher einer anderen christlichen Kirche an und überlegen nun, in die evangelische Kirche überzutreten?
Rückfragen gerne auch telefonisch: 0721 91 75-126
In Deutschland erkennen die christlichen Kirchen die Taufe gegenseitig an. Diese Kirchen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossen. Diese Kirchen finden Sie für Baden-Württemberg unter http://www.ack-bw.de. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt nicht wiederholt.
Zahlreiche Angebote für jung und alt, kultureller, spiritueller und diakonischer Art stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Und wir begleiten Sie an den Wendepunkten des Lebens. Und dort, wo Sie nicht persönlich profitieren, leisten Sie einen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft, diakonisches Engagement für Bedürftige und den Erhalt kultureller Baudenkmäler.
Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie ab einer bestimmten Einkommenshöhe auch Kirchensteuer zahlen. In der Regel sind das 8 % der Lohn- oder Einkommenssteuer. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie am kostenlosen Kirchensteuer-Telefon (0800) 7 137 137.
Den kirchlichen und diakonisch/karitativen (helfenden) Dienst an Menschen können nur Menschen tun. Kirchliche Arbeit hat darum sehr hohe Personalkosten. Das reicht vom Gottesdienst, der Seelsorge, den Taufen, Trauungen, Beerdigungen, bis zu den Kindergärten, der Jugendarbeit, und den Pflege- und Beratungsdiensten. Außerdem müssen die kirchlichen Gebäude unterhalten und gepflegt werden, um die äußeren Bedingungen zu bieten, in der kirchliche Arbeit stattfinden kann.
Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren. Zum Beispiel hier im Internet: www.ekiba.de/kirchensteuer.
