Großaufnahme eines Holzkästchens in den Händen einer älteren Person
 

Weiterwirken

Was bleibt.

Der Blick zurück aufs eigene Leben ist sehr persönlich und individuell. Oft sind es schöne Erinnerungen an Menschen und Ereignisse, die wir dauerhaft mit uns tragen. Der eine denkt an seine langjährige Partnerschaft, die Kinder oder Enkel. Oder an tröstliche Erfahrungen des Glaubens, die über Klippen und Schwierigkeiten des Lebens hinweggeholfen haben. Auch kleine Streiflichter, wie Reisen oder Erinnerungsstücke gehören wie bunte Puzzleteile zu dem, was die Erinnerung an das eigene Leben ausmacht.
 
 
Die Geschichte von Ilse und Margarete Geiger ... Oder wie die Kirchengemeinde Berghausen zu einer neuen Glocke und Renovierung der Orgel kam ... 
 
 
Aber nach dem Blick zurück ist auch ein Ausblick nach vorne erlaubt. Was bleibt, wenn man selbst nicht mehr da ist? Auch wenn das sehr nüchtern klingt: das Beste ist es, Wünsche und Vorstellungen schriftlich festzuhalten. Mit einem Testament können Sie alles genau festlegen. Doch worauf muss man beim Verfassen eines Testaments achten? Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es? Und wen möchte man eigentlich bedenken?
 
Unser Ratgeber „Was bleibt.“ nimmt Sie bei der Hand und begleitet Sie Schritt für Schritt bei allen Überlegungen. Bestellmöglichkeiten finden Sie auf www.was-bleibt.de.
 
Und unter www.nichtsvergessen.de finden Sie unseren Vorsorgeratgeber und -ordner „Nicht(s) vergessen. Gut vorbereitet für die letzte Reise.“
 
Und gerne dürfen Sie mich persönlich ansprechen, wenn Sie überlegen, zum Beispiel Ihre Kirchengemeinde, eine diakonische Einrichtung oder ein Projekt in Afrika oder Asien zu unterstützen.
 
Vertiefende Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de.