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Kirchenfinanzierung: Weshalb die Kirche noch Geld vom Staat bekommt
Es gibt zur Zeit zwei Veranlassungen, weshalb die Kirche Geld vom Staat erhält: a) für Subsidiäre Leistungen und b) als Staatsleistungen. Beides erfolgt aufgrund rechtlicher Grundlagen.
Subsidiäre Leistungen
Der Staat gewährt der Kirche wie auch anderen freien Trägern in erster Linie Zuschüsse für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, von denen die Gesellschaft insgesamt profitiert. Die Evangelische Landeskirche in Baden erhält hier z.B. Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Eigenleistung der Kirche 17 Millionen Euro im Jahr), Religionsunterricht (Eigenleistung 2/3 der Kosten) oder die kirchliche Bildungsarbeit in Form von Evangelischen Hochschulen oder der Erwachsenenbildung.
Staatsleistungen
Darüber hinaus gibt es historisch bedingte Staatsleistungen. Das Land Baden-Württemberg zahlt diese als Entschädigung für staatliche Enteignungen an die Kirchen. Sie sind eine Ersatzleistung für Vermögenserträge, die wegen der Enteignungen nicht mehr an die Kirchen, sondern an den Staat gehen. Warum es sie gibt und was die Reformation und Napoleon damit zu tun haben, erläutern wir Ihnen hier.
Vertiefende Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de.