Ekiba Themen
Kappung der Kirchensteuer
Grundsätzlich ist eine Steuer nicht verhandelbar, sondern muss objektiv und gleichmäßig erhoben werden. Es sind deshalb keine individuellen Vereinbarungen möglich. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, die Kirchensteuer zu ermäßigen: a) Ein Kirchensteuererlass aus Billigkeitsgründen und b) eine Kirchensteuerkappung.
Da die Kirchensteuer an das Einkommen gekoppelt ist, kann mit einer Kappung die Steuerprogression nach oben gedämpft werden. Damit wird sichergestellt, dass kein Kirchenmitglied mehr als 3,5 % seines Einkommens als Kirchensteuer bezahlen muss.
Sie haben Fragen dazu? Wir freuen uns über Ihren Anruf beim kostenlosen Kirchensteuerservicetelefon oder bei unseren Mitarbeitern.
Kirchensteuer Servicetelefon
Unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137 sind wir für alle Fragen rund um die Kirchensteuer für Sie da.
Servicezeiten
Montag - Freitag von 9:00 - 11:30 Uhr
Vertiefende Informationen zur Verwendung der Kirchensteuer finden Sie unter www.kirchensteuer-wirkt.de.