Eine Person macht eine Stopp-Geste mit ihrer Hand
 

Prävention – Intervention – Begleitung - Aufarbeitung

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Das Thema „sexualisierte Gewalt“ prägte in den letzten Jahren an vielen Stellen das öffentliche Bild von Kirche und prägt es auch weiterhin. Nicht zuletzt durch die aktuellen und kommenden Veröffentlichungen verschiedener Gutachten und Studien kommt das Thema immer wieder – zurecht und notwendigerweise – an die Oberfläche des öffentlichen Bewusstseins.
 
Sexualisierte Gewalt, beginnend mit Grenzverletzung und Übergriffigkeit bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen, ist ein Angriff auf die menschliche Würde und die seelische und körperliche Integrität. Sexualisierte Gewalt ist ein Missbrauch von Macht und Machtstrukturen, die durch Abhängigkeitsverhältnisse entstehen und ist ein Missbrauch des entgegengebrachten Vertrauens.
 
Sexualisierte Gewalt wird dort verübt, wo Menschen sind – also auch in Kirche und Diakonie. Mit dem christlichen Glauben aber ist das unvereinbar und darum auch in keiner Weise tolerierbar. Leider werden auch theologische Denkmuster und Lehren zur Rechtfertigung und Vertuschung von Taten missbraucht.
 
Es ist besonders erschütternd, wenn Menschen innerhalb unserer Gemeinschaft anderen Menschen derart tiefgreifende Wunden zufügen, die oft ein Leben lang nicht heilen – und das in einem Umfeld, in dem sich – so unser Anspruch – alle sicher fühlen sollten. Für das kirchliche Handeln gilt darum ein umfassender Schutzauftrag durch Prävention und möglichst frühzeitige Intervention.
 
Es kommt deshalb darauf an, dass alle, die in Kirche und Diakonie Verantwortung tragen, genau hinhören und genau zuhören. Es kommt darauf an, dass wir in allen unseren Äußerungen und Handlungen (von den Gebeten im Gottesdienst bis zu den Behördenbriefen) auf unsere Sprache achten und konsequent danach fragen, wie das, was wir sagen und tun, in den Ohren von Betroffenen klingt. Und es kommt darauf an, die Maßnahmen zur Prävention und frühzeitiger Intervention weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen.
 
Die Aufarbeitung vergangener Taten ist dabei ein grundlegender Teil. Der Blick auf die Taten und das Versagen von Personen und auf Strukturen, die begünstigend wirken, lässt uns als Organisation lernen. Diese Erkenntnisse fließen ganz konkret in Schutzkonzepte ein. Die Erarbeitung und Aneignung dieser Schutzkonzepte ist ein Weg zur Sensibilisierung, die auch weit über den kirchlichen Tellerrand hinaus Wirkung zeigen kann.
 
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den einzelnen Themenfelder, Adressen für Beratung und Hilfe sowie Handlungsleitfäden.
 
 

So verschieden die Erfahrungen sind, die Betroffene von sexualisierter Gewalt gemacht haben, so unterschiedlich sind die Bedürfnisse nach Kontaktaufnahme. Dem tragen wir mit unterschiedlichen Kanälen der Kontaktmöglichkeiten Rechnung. 
 

  
Logos der Landeskirche Baden und Pfalz

Kirchen und Diakonie laden Betroffene von sexualisierter Gewalt zum Austausch ein

Drittes Forum für Betroffene sexualisierter Gewalt am 28. Februar in Mannheim
Mannheim/Speyer/Karlsruhe (21.01.2026). Die Evangelische Kirche der Pfalz und die Evangelische Landeskirche in Baden laden gemeinsam mit ihren Diakonischen Werken zum dritten Forum für Betroffene sexualisierter Gewalt ein. Das Treffen findet am Samstag, 28. Februar 2026, in Mannheim statt. 
 

  • Mitarbeitende können und sollen sich mit der Ansprechstelle in Verbindung setzten, wenn sie etwas beobachten, wahrnehmen oder ihnen irgendeine Situation nicht geheuer ist. Dies ist ein niederschwelliges Angebot zur Einschätzung von Situationen.

  • Wenn ein begründeter Verdacht von sexualisierter Gewalt bekannt wird und unmittelbar Interventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, sind die Dienstvorgesetzten und die Meldestelle des Evangelischen Oberkirchenrates zu informieren, die die Meldung weiterbearbeiten, ggf. ein Interventionsteam bilden und weitere Stellen einschalten. 

  • Die Meldestelle ist unter meldestelle@ekiba.de erreichbar. Die Meldestelle ist in ihrer Tätigkeit selbständig und an Weisungen nicht gebunden.
 

  • Strukturierte Handlungs- und Notfallpläne: In Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt soll angemessen interveniert werden können. Durch strukturierte Handlungs- und Notfallpläne liegen klare Standards vor. 
  • Interventionsteams: In konkreten Fällen wird vor Ort ein Interventionsteam gebildet, welches, unterstützt durch die landeskirchliche Ansprechstelle, konkret Maßnahmen zum Opferschutz ergreift und mit interner sowie unabhängiger Begleitung die weiteren Maßnahmen, wie bspw. Beweissicherung, Begleitung, Zusammenarbeit mit den Behörden, arbeits- und dienstrechtliche Maßnahmen einleiten kann.

  • Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden: Bei einem schwerwiegenden Verdacht werden die Ermittlungen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, soweit dies den Schutzinteressen und den Wünschen der Betroffenen nicht entgegensteht.
 
Im Folgenden ist schematisch der Ablauf einer Intervention dargestellt.
 
Schritte im Verfahren:
  1. Sicherheit der Betroffenen gewährleisten: Falls die Sicherheit einer Person unmittelbar gefährdet ist, sind sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit (ggf. durch Polizei) wieder herzustellen.

  2. Notwendige Meldungen absetzten: Information aller relevanten Stellen, insbesondere die Leitung des Rechtsträgers, die Meldestelle im EOK, bei Kinderschutzverfahren die Stellen gemäß SGB VIII oder andere rechtlich vorgegeben Stellen. Strafverfolgungsbehörden (bspw. Polizei) sind bei unmittelbarer Gefahr direkt einzubeziehen. Ansonsten nur in enger Absprache mit der Betroffen und unter Einbezug einer (opferschutz)anwaltschaftlichen Vertretung. Hier finden Sie ein Liste von Opferschutzanwält*innen.
    (Die Liste wird gerade überarbeitet.)

  3. Beteiligung (externer) Fachstellen: Es ist immer sinnvoll (externe) Fachberatung einzuholen. Dies kann die Meldestelle im EOK sein und/oder freie Beratungsstellen.
    Sind Kinder- und Jugendliche betroffen ist eine sogenannte "Insoweit erfahrene Fachkraft" einzubeziehen. Diese kann über eine Beratungsstelle oder dem örtlichen Jugendamt eingebunden werden. Das zuständige Jugendamt kann über folgende Seite gefunden werden: Jugendämter-in-Ihrer-Nähe 

  4. Plausibilitätsprüfung: Die Plausibilitätsprüfung ist eine Prüfung, die auf eine Klärung von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen in vorliegenden Informationen, Dokumenten oder Sachverhalten abzielt. Dabei geht es in erster Linie darum, die Glaubwürdigkeit, Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit von Daten, Fakten und Behauptungen zu überprüfen, um entsprechende Rückschlüsse und Maßnahmen herzuleiten. Diese Prüfung ist aber keine Ermittlungstätigkeit und steht auf der grundlegenden Annahme, dass eine Meldung von sexualisierter Gewalt, kommt diese von einer betroffenen Person direkt oder einer beobachtenden Person, der Wahrheit entspricht.

  5. Arbeitgeberseitige Maßnahmen: Ergibt die Plausibilitätsprüfung, dass sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, sind den Verdachtsstufen (unbegründeter -, vager -, erhärteter - oder tatsachenbegründeter Verdacht) entsprechend angemessene (disziplinarische) Maßnahmen zu ergreifen. 
 
Schritte während des Verfahrens:
  1. Betroffene unterstützen: Stellen Sie sicher, dass den Betroffenen angemessene Unterstützung angeboten wird, sei es durch psychologische Hilfe, Beratung oder andere Ressourcen. Es ist wichtig, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen.

  2. Vertraulichkeit wahren: Die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Betroffenen und Beteiligten sind zu respektieren. Informationen sollten nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die unmittelbar am Verfahren beteiligt sind oder die zur Bewältigung der Situation beitragen können. Es gilt das Persönlichkeitsrecht für alle Beteiligte, auch für die beschuldigte Person.

  3. Kommunikation: Sie sollten alle Beteiligten über das Vorgehen und die Ergebnisse informieren, soweit dies angemessen ist, und sicherstellen, dass alle Beteiligten über den Fortschritt auf dem Laufenden gehalten werden. Beachten Sie aber unbedingt die Verpflichtung zur generellen Verschwiegenheit und den Persönlichkeitsschutz. Gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeindeglieder oder Presse) ist je nach Sachlage zu kommunizieren. Es gilt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes im konkreten Fall größtmögliche Transparenz herzustellen. 

  4. Dokumentieren: Zur späteren Nachvollziehbarkeit und Ihrer eigenen Entlastung, ggf. auch für ein gerichtliches Verfahren sowie für die interne Aufarbeitung ist es wichtig alle Schritte und Maßnahmen umfassend zu dokumentieren. 
Nach dem eigentlichen Verfahren:
Jeder Fall ist unter verschiedenen Gesichtspunkten aufzuarbeiten. 
 

Aufarbeitung

 

Die badische Landeskirche beteiligte sich - wie alle anderen Landeskirchen - an der EKD-Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch den Forschungsverbund ForuM (www.ekd.de/aufarbeitungsstudie-forum-82255.htm), deren Ergebnisse seit 25. Januar 2024 vorliegen. Sie benennt Strukturen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche erleichtern bzw. eine Aufdeckung behindern. Am Ende dieses Dokuments finden Sie ausführliche Informationen zur Studie. Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier:   

 
 
Um eine weitergehende Aufarbeitung auf regionaler Ebene durchzuführen, werden in Deutschland regionale unabhängige Aufarbeitungskommissionen geründet. Diese sind mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, abgestimmt. Die Vereinbarung wurde am 12. Dezember 2023 unterzeichnet. Damit beginnt der Aufbau der  Kommissionen. Die pfälzische und die badische Kirche bilden eine dieser regionalen Aufarbeitungskommissionen. Weiterführende Informationen zur Vereinbarung finden Sie hier: Gemeinsame Erklärung und Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen.
 
Ziele sind: 
  • Die Aufarbeitung aller bekannten Fälle sexualisierter Gewalt.

  • Die Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben, und aus den gewonnenen Erkenntnisse Schlussfolgerungen für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ziehen.  

  • Die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Betroffenen sowie Täterinnen und Tätern und Beschuldigten soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten.

  • Betroffene Personen sind in die Arbeit der Kommission einzubinden. Die Beteiligung von Betroffenen ist eine Voraussetzung für konstruktive Aufarbeitungsprozesse. Die Landeskirche arbeitet darum als eine von ca. 60 Organisationen mit an dem neu aufgelegten Dialogprozess der UBSKM zur Etablierung von Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitungsprozesse. 
Alle Kirchen und viele andere Institutionen sind intensiv mit dem Thema Aufarbeitung beschäftigt. In der katholischen Kirche werden nach und nach Studien der einzelnen Bistümer veröffentlicht. Die evangelische Kirche in Deutschland hat sich für eine zentrale Studie für alle Gliedkirchen, die sogenannte Aufarbeitungsstudie (s.o.) entschieden. Daneben gibt es andere Formen der Aufarbeitung. Grundlegend ist der Leitsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Die Betroffenen sollen bestmöglich und angemessen beteiligt werden.
 
Zahlen, hinter denen Menschen stehen
An ForuM wurden 178 betroffene Personen gemeldet, die in Gemeinden und (stationären) Einrichtungen von Kirche und Diakonie sexualisierte Gewalt erlebt haben. Diesen stehen 88 Beschuldigte gegenüber.

Das Dunkelfeld ist sicherlich weiter sehr groß. Viele Betroffene haben sich (noch) nicht gemeldet. Wir erwarten, dass durch die Arbeit der neuen unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen weitere Fälle bekannt werden. Die angegebenen Zahlen sowohl der Betroffenen als der Beschuldigten werden sich dementsprechend verändern und stellen immer nur eine Momentaufnahme dar.
Wenn es Ihnen möglich ist, ermutigen Sie bitte betroffene Personen, sich zu melden.
 

  • Hintergrund
    Ende 2020 hat der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) mit einer breit angelegten unabhängigen Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche seine Arbeit aufgenommen. Ausführliche Informationen finden Sie hier als FAQ der Evangelischen Kirche in Deutschland
    und auf der Seite der EKD sowie unter www.ekd.de/aufarbeitungsstudie-forum-82255.htm und der EKD Aufarbeitungsstudie ForuM – EKD
  • Was tut die evangelische Kirche aktuell gegen sexualisierte Gewalt?
    Für die Arbeit der evangelischen Kirche sind vor allem folgende Punkte wichtig:
  • Aufarbeitung (als Aufklärung von und Auseinandersetzung mit Taten)
  • Unterstützung betroffener Personen
  • Prävention künftiger Fälle
  • Intervention bei aktuellen Fällen 
    Konkret wird zurzeit im Beteiligungsforum (also zusammen mit Betroffenenvertreter*innen) und in der evangelischen Kirche u. a. an den folgenden Themen gearbeitet:
  •  
    Einführung regionaler unabhängiger Aufarbeitungskommissionen als nächster Schritt der Aufarbeitung
  • Verbesserung und Vereinheitlichung von finanzieller Anerkennung für betroffene Personen
  • Bessere Unterstützung betroffener Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren 
  • Schaffung einer digitalen Vernetzungsplattform für betroffene Personen
  • Flächendeckende Umsetzung der hohen Präventionsstandards der Gewaltschutzrichtlinie
Ausführliche Informationen zur Arbeit der evangelischen Kirche zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie hier

  • Was ist ForuM?
    ForuM ist ein unabhängiges Forschungsprojekt. Es umfasst ein Metaprojekt sowie mehrere Teilprojekte. Beteiligte Institutionen sind die Hochschule Hannover, die Universität Münster, die Bergische Universität Wuppertal, die Freie Universität Berlin, das Institut für Praxisforschung und Projektberatung München, das Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim sowie die Universität Heidelberg. Ein Verbundbeirat begleitet das Forschungsprojekt. Er besteht aus externen Wissenschaftler*innen, Betroffenen von sexualisierter Gewalt und kirchlichen Beauftragten. Das Forschungsprojekt wurde von der evangelischen Kirche mit ihren 20 Landeskirchen initiiert und ist auf drei Jahre angelegt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3,6 Millionen Euro. Alle 20 Landeskirchen beteiligen sich an der Finanzierung. 

  • Was passiert mit den Ergebnissen?
    Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit durch die Forschenden vorgestellt. Die Kommunikation über die Ergebnisse wird koordiniert auf Ebene der EKD und der Landeskirchen erfolgen. Gemeinden wenden sich bei Presseanfragen an Ihre Dekanate und diese an ihre Landeskirchen.

    Aufgrund der zu erwartenden Komplexität der Ergebnisse wird es im Anschluss notwendig sein, sie in einem längeren Prozess auszuwerten. Dabei werden viele unterschiedliche Akteur*innen eingebunden: Eine zentrale Rolle bei der Auswertung und Rezeption der Ergebnisse spielt das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland). In ihm arbeiten Betroffenenvertreter*innen und kirchliche Beauftragte zusammen. Unabdingbar ist die Einbindung der gesamten evangelischen Kirche und ihrer Mitglieder, der Synoden aller Landeskirchen und ihrer Bildungseinrichtungen sowie anderer Akteure.  Ziel ist es, auf der EKD-Synode im November 2024 erste Maßnahmen und Konsequenzen zu benennen. 
 

Buchveröffentlichung
„Gott habe ihm gesagt, er solle mich zur Frau machen“
Missbrauch in der Evangelischen Kirche – eine Einzelfallstudie
von Ute Gause
 
"Es ist nicht nur ein Problem der Katholiken. Auch in der Evangelischen Kirche vergingen sich – fast nur – Amtsträger an Menschen, die ihnen vertrauten und anvertraut waren. Wie konnte es dazu kommen? Warum blieben die Täter oft unbehelligt? Was erlebten die Opfer und was fühlen sie heute?
 
Diesen Fragen geht Ute Gause anhand des konkreten Falls eines Pfarrers, der über Jahrzehnte hinweg missbräuchliche Beziehungen zu meist jüngeren Frauen aus seinem jeweiligen gemeindlichen Umfeld unterhielt, nach. Der Bericht basiert auf der Analyse von umfangreichem Archivmaterial. Er bekommt besondere Anschaulichkeit und Tiefe durch Interviews, die die Autorin mit betroffenen Frauen und Personen aus deren Umfeld geführt hat.
 
Auf eindrucksvolle Weise macht dieses Buch in kirchengeschichtlicher Perspektive die Strukturen und Faktoren transparent, die Missbrauch in der Evangelischen Kirche ermöglichen. Zugleich gibt es Betroffenen eine Stimme."
 

  
Landesbischöfin Heike Springhart

Heike Springhart ist froh, dass die URAK Südwest ihre Arbeit aufnimmt

„Unabhängige Aufarbeitung ist ein unbedingt nötiger Baustein zum Umgang mit dem Skandal von sexualisierter Gewalt“
 

Anerkennungsleistungen

 

Von sexualisierter Gewalt betroffene Personen können bei der unabhängigen Anerkennungskommission Baden/Pfalz einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen.
 
Für einen Antrag auf Anerkennungsleistungen kann die Geschäftsstelle der unabhängigen Anerkennungskommission telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Die Geschäftsstelle ist bei der Evangelischen Kirche der Pfalz angesiedelt und hilft nicht nur bei Fragen zum Antrag, sondern füllt ihn auch gerne gemäß Ihren Angaben aus und berät Sie bei weiteren Fragen.
 
Wenn Sie bisher noch keinen Antrag gestellt haben 
nehmen Sie gerne mit der Geschäftsstelle der unabhängigen Anerkennungskommission Kontakt auf oder verwenden Sie das Antragsformular mit der Anlage A und Anlage B.
 
Wenn Sie bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben 
  • können Sie einen Antrag auf Neubewertung (Gegenvorstellung) stellen. Die neue unabhängige Anerkennungskommission prüft daraufhin Ihren Fall gemäß der veränderten rechtlichen Grundlage und entscheidet neu.
  • Sie können ebenfalls einen Antrag auf Aufstockung Ihrer damals erhalten Anerkennungsleistung erhalten, wenn diese unter 15.000 € lag und die Tat gemäß Strafgesetzbuch strafbar war.
Nehmen Sie gerne Kontak zur Geschäftsstelle auf. Diese berät Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten oder nutzen sie den Antrag zur Aufstockung der Anerkennungsleistungen/Neubewertung mit der Anlage B.
 
Wir sind gerade dabei, eine eigene Website für die Anerkennungskommission Baden/Pfalz einzurichten. Sobald sie freigeschaltet ist, wird sie hier verlinkt werden.
 
Kontakt zur Geschäftsstelle
Rebekka Mörschardt
Leitung der Geschäftsstelle für die Gemeinsame Anerkennungskommission Baden/Pfalz
Telefon: +49 6232 667-168
E-Mail:
 
 
Weitere Informationen zur Entstehung, Umsetzung und zum Verfahren der neuen Anerkennungsrichtlinie finden Sie auf der Seite der Evangelischen Kirche in Deutschland. Den Text der Richtlinie finden Sie hier: Anerkennungsrichtlinie-EKD
 
 
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Wohin können sich Betroffene wenden?
 

Prävention

 

Sexualisierte Gewalt ist nicht nur ein Thema für die Aufarbeitung zurückliegender Taten. Sexualisierte Gewalt, Übergriffe und Grenzverletzungen kommen nach wie vor in allen gesellschaftlichen Bereichen vor, in denen es  Abhängigkeitsverhältnisse und damit ein Machtgefälle zwischen Menschen gibt. Im institutionellen Bereich, also zum Beispiel im Sport oder im Schulwesen, an Universitäten oder am Arbeitsplatz. Da ist die Kirche leider keine Ausnahme. Es bleibt aber auch eine traurige Tatsache, dass sexualisierte Gewalt am häufigsten im häuslichen Umfeld durch Angehörige geschieht.
 
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist darum eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir als Evangelische Kirche auch gemeinsam mit anderen Organisationen, Fachstellen und nicht zuletzt mit der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung begegnen.
 
Durch Maßnahmen der Prävention, Früherkennung und Frühintervention soll der Gewalt entgegengewirkt werden. Hierbei helfen auch die Ergebnisse von Aufarbeitungsstudien. Es geht, neben der persönlichen Sensibilisierung durch Schulungen, auch um strukturelle Rahmenbedingungen und Verfahrensabläufe. Rechtlich verankert ist dies in der Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche.
 
Landeskirchliche Gewaltschutzrichtlinie
Die Richtlinie umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert. Die aktuelle Richtlinie wurde gerade überarbeitet. Nun werden, neben sogenannten Schutzbefohlenen, also Kinder und Jugendliche sowie kranke Erwachsene und Menschen mit Behinderungen, alle Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen verstärkt in den Blick genommen. Gewaltschutzrichtlinie (www.kirchenrecht-ekiba.de)

Verbindlichkeit durch Standards
  • Dienst- und arbeitsrechtlich bringt die Gewaltschutzrichtlinie weiter Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht. 

  • Alle Mitarbeitenden, die unter den Anwendungskreis der Gewaltschutzrichtlinie fallen, müssen nunmehr auch eine Selbstverpflichtung zur Grenzwahrung und zum Verhalten bei wahrgenommenen Grenzverletzungen, Übergriffen und dem Verdacht auf sexueller Gewalt unterschreiben.

  • Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in unserer Kirche mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder in der Beratung und Seelsorge tätig sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 

  •  In unseren Gemeinden und Einrichtungen kooperieren wir nur mit Vereinen, Förderkreisen und Einrichtungen, die diese Standards einhalten; beruflich in der Landeskirche Tätige, Älteste und ehrenamtlich Engagierte sollten nur in entsprechend aufgestellten Organisationen mitarbeiten. 
 

Schulungskonzept
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in unserer Kirche mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder in der Beratung und Seelsorge tätig sind müssen an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Sie umfasst Elemente der Prävention, der Intervention und der Risikoanalyse. Sie informiert Mitarbeitende über sexualisierte Gewalt, sensibilisiert sie für Grenzverletzungen und weist ihnen Wege, angemessen darauf zu reagieren.
Für Leitungskräfte gibt es eine erweiterte Form der Schulung mit besonderem Schwerpunkt auf Intervention und Schutzkonzept.

 
 
Multiplikator:innen
Um eine Vielzahl von Schulungen vor Ort anbieten zu können, werden in den Kirchenbezirken und in den Arbeitsbereichen Multiplikator:innen ausgebildet. Diese befähigen vor allem hauptberuflich Mitarbeitenden, Basis- und Aufbauschulungen durchzuführen und selbst Interventionsfähigkeiten zu erwerben. Ungefähr 250 Multiplikator:innen sind derzeit aktiv.

 
 
Schutzkonzept
Die Gefahrenanalyse bildet den Ausgangspunkt eines Schutzkonzepts. Die für Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch sensiblen Tätigkeiten, Orte, Strukturen und Situationen werden in einem bestimmten Arbeitsbereich (Gemeinde, Freizeit, Einrichtung…)  konkret benannt und bewertet. Auf der Basis dieser Risikoanalyse werden konkrete Präventionsmaßnahmen und Handlungspläne für Interventionen geplant. 
 
Stand: Dezember 2025
 

Informationen aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

 

Konkret wird zurzeit im Beteiligungsforum (also zusammen mit Betroffenenvertreter*innen) und in der evangelischen Kirche u. a. an den folgenden Themen gearbeitet: 
 
  • Einführung regionaler unabhängiger Aufarbeitungskommissionen (siehe oben)

  • Verbesserung und Vereinheitlichung von finanzieller Anerkennung für betroffene Personen

  • Bessere Unterstützung betroffener Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren 

  • Schaffung einer digitalen Vernetzungsplattform für betroffene Personen

  • Flächendeckende Umsetzung der hohen Präventionsstandards der Gewaltschutzrichtlinie 
Informationen zum Beteiligungsforum finden Sie hier: Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt – EKD
 

  

Ansprechpersonen für das Thema in der Landeskirche

Vertrauenstelefon der Landeskirche

Kostenlos und anonym
 
Telefonzeiten
Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr

Bernd Lange

Stabsstelle Schutz vor sexualisierter Gewalt
Intervention / Meldung