Material

  

Hilfreiches aus der Praxis für die Praxis

Anregungen und Materialien, damit das Rad nicht jedes Mal neu erfunden werden muss …
 
„Wir wollen Ihnen mit unseren Materialien die Arbeit erleichtern, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.“ (Dr. Torsten Sternberg, Servicestelle Fundraising, Engagementförderung und Beziehungspflege)
  

 

Es gibt immer mehr Menschen, die das Gefühl haben, dass sie eigentlich keine neuen Dinge als Geschenke brauchen. Viel lieber möchten sie eine gute Sache fördern, die ihnen am Herzen liegt. Schnell kommen auf diese Weise z.B. bei einem runden Geburtstag 500 Euro, 1.000 Euro oder mehr als 2.000 Euro zusammen. Die Freude über dieses Geschenk teilen sich alle: Jubilar, Gäste und die Empfänger der Spende.

Der entscheidende Punkt beim Bemühen um Anlassspenden ist es, Menschen überhaupt auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Sie müssen erfahren, wofür genau Unterstützung in ihrer Gemeinde oder Einrichtung benötigt wird und wie sie vorgehen sollen.

Wir haben für Sie Materialien erstellt, die den Einstieg erleichtern sollen: Dazu gehört eine Vorlage für ein ansprechendes Faltblatt, das jede Gemeinde und Einrichtung mit einem Einleger individuell gestalten kann, kleine Mustertexte für den Gemeindebrief und eigene Handzettel sowie Checklisten für Sie und die Anlassgeber.

 
  

 

Das Kirchensteuersystem verteilt Finanzmittel nach Kenngrößen wie Gemeindemitgliederzahlen, Gebäudebestand und Personalplanstellen. Um Gemeinden einen Anreiz zu geben, im finanziellen Bereich mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, aber auch zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu entfalten, hat die Evang. Landeskirche in Baden das System der "Bonuszuweisung" eingeführt.

Bonuszuweisungen gibt es in zwei Bereichen:

1. Fundraising

Es werden Gemeinden bezuschusst, die ein eigenes Fundraisingteam gebildet und ein Gesamtkonzept für Fundraising entwickelt haben. Dafür gibt es über drei Jahre verteilt bis zu 25.000 €. Und es werden auch Fundraising-Aktivitäten für Personalstellen bezuschusst- sofern dafür ein nachhaltiges Finanzierungskonzept vorliegt.

Antragsformulare und Musteranträge finden sich hier:

Hilfen zur Erarbeitung einer Fundraising-Gesamtkonzeption sowie bei der Antragstellung für die Bonuszuweisung bietet der Studientag „Von der Einzelaktion zur Gesamtkonzeption: Mit der Bonuszuweisung zu systematischem Fundraising“.

  

Christoph Zacheus-Hufeisen

Fördermittelberatung, Fundraising-Fortbildungen und Kollektenwesen

2. Kinder- und Jugendarbeit

Bonuszuweisungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit können gewährt werden, wenn das Projekt mindestens auf drei Jahre angelegt ist und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Verfolgung innovativer Ansätze oder Neukonstituierung einer Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde"
  • gemeindeübergreifende Organisation von mehreren Kirchengemeinden, die zukunftsfähige Perspektiven in der Zusammenarbeit der Gemeinden vermitteln oder
  • Förderung einer zukunftsfähigen Verbindung von Kinder- und Jugendarbeit mit Elternarbeit.

Hinweise für Antragsteller*innen finden Sie hier:

 

Formulare finden Sie hier:

  

Kerstin Sommer

Landesjugendreferentin
+49 721 917525-451

  

Hier finden Sie hilfreiche Checklisten sowie Beispiele für Broschüren, Flyer und Mustersatzungen.
 
Sie möchten langfristig und nachhaltig Fundraising aufbauen? Dann stellt sich oft die Frage, welche Organisationsform am besten zu Ihrem Vorhaben passt: Förderkreis, Förderverein, Stiftung oder Stiftungsfonds.
Antworten darauf erhalten Sie im Online-Workshop „Auf dem Weg zum nachhaltigen Fundraising“, der mehrmals im Jahr angeboten wird. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.ekiba.de/fundraisingfortbildungen.
 
Förderkreis
Förderverein 
 
 
 
 
Stiftung
 
Wenn Sie eine Stiftung gründen wollen, beraten wir Sie gerne. Melden Sie sich unter fundraising@ekiba.de.
  


 

... nennt sich eine jährliche Spendenbitte, die das bisherige "Ortskirchgeld" ablöst. Der "Freiwillige Gemeindebeitrag" kommt der eigenen Gemeinde zugute. Er wird in vielen Gemeinden regelmäßig einmal im Jahr erbeten und dient der Finanzierung von besonderen Projekten und Herausforderungen. Empfehlenswert ist immer, neben konkreten Projekten eines anzugeben zur freien Verwendung der Spenden (z.B. "allgemein für die Gemeindearbeit").

 

Ausführliche Tipps finden Sie in der Arbeitshilfe hier zum Download:

 

 

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wie die Spendenflyer aus Burgstall (2008-2015) zeigen. 

 

Zur Erstellung von Spendenbriefen und Flyern gibt es hier nach und nach Standardvorlagen, die auf die eigenen Bedürfnisse hin abgewandelt werden können.

 

für den Spendenbrief:

 

 

 

 

für den Informationsflyer:

 

 

 

 

Für Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Baden bietet das Kirchliche Rechenzentrum Südwestdeutschland Servicepakete für den Druck von personalisierten Spendenbriefen und Projektflyern an. Ein Angebot können Sie sich mit dem folgenden Formular beantragen.

 

Bei Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister müssen aus den Meldewesendaten eine csv-Datei erstellt werden. Wie man aus DaviP eine csv-Datei erstellt, wird hier beschrieben: 

 

 

Mit dem externen Dienstleister ist eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag abzuschließen. Diese richtet sich nach den Bestimmungen im

 

 

Als Vorlage für Ihre Vereinbarung können Sie downloaden und bearbeiten:

 
 
Wenn Dienstleister eine eigene Datenschutzvereinbarung verwenden wollen, geht das mit folgender Zusatzvereinbarung:
 
 

 

Wenn Ehrenamtliche beim Erstellen der Briefe oder bei der Auswertung mit den Mitgliederdaten arbeiten, ist zwingend erforderlich, dass sie folgende Erklärung abgeben:

 
 
Wenn Spendenbrief-Empfänger*innen über ihre Rechte informiert werden sollen, bietet sich dieses Muster (auf der Rückseite des Briefes abzudrucken) an:

 

Hier sind Tipps und Muster, um den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Druck zu beantragen.

 
 
Schließlich eine Checkliste,die Ihnen hilft, bei der Abwicklung nichts Wesentliches zu vergessen:
 
  

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden in Baden haben schon sehr viel bewegt und Menschen weltweit geholfen, sich selbst zu helfen. Während sich die Jugendlichen für andere stark machen und ein Zeichen setzen, wecken sie mit ihren Sammelaktionen den Teamgeist untereinander –  für eine lebendige Gemeinschaft. Mit ihrem großen Engagement und ihrer praktischen Nächstenliebe zeigt sich ihr erfrischender Glaube. Junge Leute – echte Vorbilder!
 
  

 

Mit „Spendenkässchen“ können Sie in Geschäften, aber auch bei Gemeindemitgliedern Spenden sammeln. Sie bieten damit eine einfache Möglichkeit sich an einer Spendenaktion zu beteiligen.

 

Detaillierte Hinweise gibt es hier:

 

 

Die Vorlagen aus Herbolzheim (im Bild oben links) können kostenlos verwendet und abgewandelt werden:

  

 

Viele Menschen möchten bei Gottesdiensten, Benefizkonzerten und anderen Veranstaltungen einen guten Zweck durch eine Spende unterstützen. Wenn ein Spendenkörbchen durch die Reihe geht, fühlen sich manche überrumpelt. Am Ausgang wiederum geht man leicht achtlos vorbei. Spendentüten motivieren zum Spenden und ermöglichen zugleich, eine Spende namentlich zu kennzeichnen und sie damit bei der Steuer absetzen zu können.

Die Spendentüten werden eingesammelt wie andere Spenden auch. Erfahrungsgemäß liegt der Spendendurchschnitt in den Tüten über dem Gesamtschnitt. Unter Umständen gewinnt man zusätzlich neue Adressen von bisher namentlich nicht bekannten Spenderinnen und Spendern.

Man kann die Tüten auch bei der Bitte um Anlass-Spenden nutzen oder in regulären Gottesdiensten: Dann stellt man sie am Ausgang bereit und verweist mit einem Plakat auf diese Möglichkeit:

 

Weitere Tipps zur Verwendung finden sich hier:

 

Bestellen können Sie die Spendentüten kostenfrei unter:

  

Der Eindruck, den eine Sponsoringbitte bei dem angefragten Unternehmen hinterlässt, hat Einfluss auf die Erfolgswahrscheinlichkeit weiterer Anfragen. Es sollte auf jeden Fall die Perspektive der Gebenden eingenommen werden und ein attraktives Angebot als Gegenleistung zur Projektförderung erkennbar sein.
 

Die für den EOK entwickelte und verbindliche Projektdarstellung kann vielleicht auch in der Fläche helfen, Sponsoringanfragen gut vorzubereiten.
 
 
 
Eine Sponsoringanfrage ist keine Spendenbitte. Deshalb bedarf es einer vertraglichen Grundlage. Das im Oberkirchenrat entwickelte Muster kann eine gute Grundlage sein. 
 
 
 
Wo im Bereich der EKiBa nicht mit Faktura Rechnungen erstellt werden, ist folgende Vorlage verbindlich zu verwenden - einschließlich eindeutig zuordenbarer Rechnungsnummer.
 
 
 
Rechtliche Grundlagen:
  

 

Talente-Aktionen sind eine eindrucksvolle Möglichkeit, Glaubensinhalte in praktische Aktionen umzusetzen. Gemeindemitglieder erhalten 10 € zur Verfügung gestellt und werden gebeten, diese auf eine kreative Weise zu vermehren: durch Selbstgebasteltes, Kursangebote oder andere Aktivitäten.

"Neben den 15.000 € lag der wesentliche Mehrwert der Aktion bei uns in der Förderung der Gemeinschaft und der Begeisterung darüber wie unterschiedlich genial uns Gott begabt!" beschreibt Wolfgang Stäbler die Erfahrungen in der Jakobusgemeinde Tübingen.

Unterlagen und weitere Vorlagen finden sich hier zum Download.

  

COM.fundraising ist eine leistungsfähige Fundraising-Software, die speziell für die Bedürfnisse kirchlicher Nutzer entwickelt worden ist (z. B. Nutzung kirchlicher Meldewesendaten, kamerale und kaufmännische Buchhaltung, Abbildung kirchlicher Organisationsstrukturen etc.).
 
COM.fundraising ist eine Webapplikation mit klarer Benutzerführung und hervorragendem Support. Die Einführung der kostenpflichtigen Webapplikation ist an Bedingungen geknüpft, bitte klären Sie dies mit der Ansprechperson.
 
  

 
Beispielbild Einbindung twingle Spendenformular
gutes-spenden.de - bequem und sicher online spenden auf dem Spendenportal der Evangelischen Landeskirche in Baden. 
 
Ev. Kirchengemeinden aus Baden, kirchliche Stiftungen und Abteilungen des Evangelischen Oberkirchenrates können sich anmelden, ebenso rechtlich selbständige Fördervereine und Stiftungen oder eigenständige diakonische Einrichtungen. Die Teilnahme ist kostenfrei, anfallende Gebühren und Personalkosten werden von der Ev. Landeskirche in Baden, Abteilung Fundraising, getragen. Alle datenschutzrechtlichen Aspekte wurden vom Datenschutzbeauftragten der ekiba geprüft.
 
Sie melden Ihr Projekt an, stellen den Spendenaufruf auf Ihrer Homepage ein und können auch per QR-Code um Spenden bitten. Spenderinnen und Spender können dann digital die gewünschte Spendenhöhe festlegen und bestimmen, ob es eine einmalige Spende oder eine sich wiederholende Dauerspende sein soll. Man kann aus verschiedenen Zahlweisen auswählen: Bankeinzug, ApplePay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte. Sie erhalten umgehend eine E-Mail, die für die Spende dankt, Kontaktaufnahme ermöglicht und über die Zuwendungsbestätigung informiert, sofern diese gewünscht wird. 
 
Der Vorteil: mit einem Klick können Spenderinnen und Spender den Spendenvorgang starten und ohne weiteren Seitenwechsel auch abschließen.
 
Für Personen, die nicht online spenden möchten, geben Sie in gewohnter Weise Ihre Kontonummer für Überweisungen an.
 
  

Erläuterungen und Fallbeispiele

Dieses Dokument enthält Grundlagenwissen und praxisorientierte Anwendungsbeispiele, basierend auf Anfragen bei den Abteilungen Recht, Finanzen und Fundraising im Evangelischen Oberkirchenrat. 
Dieses Dokument wird laufend ergänzt und überarbeitet, wir empfehlen daher, es bei Bedarf immer neu herunterzuladen.
 

Folgende Vorlagen sind für Kirchengemeinden und andere kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts vorgeschrieben:

Weiterleitungsspenden: hier ist der Freistellungsbescheid des Spendenempfängers anzufordern und zu klären, um welche begünstigten Zwecke es sich dort handelt und diese Angaben zu übernehmen. Dafür können Sie sich an der Vorlage Diakoniesammlung orientieren.
 
Für jeden einzelnen Artikel müssen folgende Details in der Bestätigung oder der Anlage stehen: Genaue Bezeichnung (Fabrikat, Modell), Alter bzw. Kaufdatum, Zustand (neuwertig, gebraucht mit Mängeln), ursprünglicher Kaufpreis gemäß Rechnung oder Kaufbeleg. Bei gebrauchten Artikeln muss der Marktwert zum Zeitpunkt der Spende ermittelt werden (Siehe dazu Punkt 1.3 im Download Erläuterungen).
 

Zuwendungsbestätigungen müssen weder gestempelt noch gesiegelt werden. Damit eine doppelte Ausstellung von Bescheinigungen in jedem Fall vermieden wird, ist festzulegen, wer die Zuwendungsbestätigung ausstellt (Gemeindepfarrer*in oder Vorsitzende*r des Kirchengemeinderats). Sie dürfen nur von diesen Personen unterschrieben werden.

Für alle Zuwendungen ist eine Zuwendungsliste zu führen: Kirchenrecht 503.200

 
Stiftungen:
Bei Zustiftungen in der Vorlage Geldzuwendung die beiden Punkte ankreuzen:
  • Die Zuwendung erfolgte in das zu erhaltende ... und
  • Es handelt sich nicht ...
Stiftungen privaten Rechts
 
Stiftung öffentlichen Rechts
 
  

Sabine Mayer

Spenden- und Kollektenwesen | erreichbar: Mo.-Do. 8-11:30 + 13-15:15 Uhr