Kollekten

 
Kollekte
Für etwa die Hälfte der Sonn- und Feiertage eines (Kirchen-) Jahres ist eine Kollekte durch die Landeskirche angeordnet, zusammen mit vier Pflicht-Kollekten der EKD. Dabei wechseln sich zwei Pläne jährlich ab.
Wir haben Ihnen hier die benötigten Dokumente zusammengestellt.
 
Eine Kollekte ist eine Sammlung für Kollektenzwecke, sie findet größtenteils im Gottesdienst statt, aber auch auch außerhalb z. B. im Rahmen der Diakoniesammlung.
Alle Kollekten müssen innerhalb von acht Wochen des Datums im Kollektenplan von den Pfarrämtern abgeführt werden. Nur so können die Kollekten zeitnah abgeschlossen werden und die Kollektenempfänger die Gelder erhalten, die sie dringend benötigen. 
 
Kollektenpläne: 
 
 
Wenn Sie auf Ihrer Homepage auf die landeskirchlichen Kollekten hinweisen möchten, können Sie das in Lukas über den von uns geteilten Inhalt tun:
Wir haben "Aktuelle landeskirchliche Kollektenzwecke" HIER als Textbaustein geteilt. Sie können Ihn über den Marktplatz bei sich auf der Homepage einbinden. Fragen dazu gerne an sabine.mayer@ekiba.de
 
Abkündigungstexte für die landeskirchlichen und EKD-Kollekten:
 
Bilder zur Illustration, die im Zusammenhang mit den Kollektenbitten frei verwendet werden dürfen:
 
Wenn Sie für Ihre Kollektenabkündigungen üben wollen, wie man einladend formuliert, finden Sie hier eine Vorlage:
 

Kirchengemeinden dokumentieren die eingesammelten Kollekten und Opfer in diesem Dokument, die Verwendung der Zählhilfe ist nicht vorgeschrieben: 
Opfer und Kollekten sind grundsätzlich sofort nach dem Gottesdienst, in dem sie erhoben wurden, von zwei (geschäftsfähigen) Personen zu zählen. Wenn möglich, soll ein Kirchenältester oder eine hauptamtliche Person an der Zählung beteiligt sein. Die Zählenden stellen durch ihre Unterschrift die Höhe fest (Feststellung). 
Eine Weiterleitung des Eingangsbelegs ist nicht notwendig.
 
 

Die rechtliche Grundlage für die Kollektenverordnung in Baden finden Sie hier:
In der Begründung zur Rechtsverordnung wird erläutert, was vieles konkret in der Praxis bedeutet:
In der "Begründung" zur Rechtsverordnung Kollekten finden sich viele Erläuterungen, was die gesetzlichen Vorgaben konkret bedeuten.
 
 

 
Titelbild Kollektenbroschüre
 

Wenn Sie mit einer neuen Kollekte vorgesehen werden wollen, müssen Sie zwingend bis zum 30. April des Vorjahres diesen Projektantrag bei der Servicestelle Fundraising eingereicht haben. Anschließend entscheidet der Kollektenausschuss über die Aufnahme dieser Kollekte.
 
Die Verantwortlichen für bestehende Kollekten bekommen den Kollektenplan und ein Formular für die Projektdarstellung Anfang des Jahres von der Servicestelle Fundraising zugeschickt.
 
Wenn Sie eine Kollekte erhalten haben, sind Sie verpflichtet, den folgenden Verwendungsnachweis abzugeben:
 

Sie wollen Ihre Kollekten erfolgreicher abkündigen? Besuchen Sie unseren Workshop!
  
Titelbild Kollektenbroschüre
Do. 09.07.2026
19:00 bis 21:00 Uhr
Die Sammlung der Kollekte ist ein wichtiger Bestandteil des Gottesdienstes: Damit beginnt der Weg, von der Predigt ausgehend, die Botschaft von der Liebe Gottes im Alltag der Menschen sichtbar und erfahrbar werden zu lassen.
Den Kirchengemeinden steht unter www.ekiba.de/kollektenplan viel Material zur Verfügung.
Über das Spendenportal www.gutes-spenden.de kann auch das Opfer für die eigene Kirchengemeinde beworben werden.
 
Über alles das informiert der Kollekten-Workshop in der ersten Stunde. Im zweiten Teil üben wir ganz praktisch, wie eigene Kollektenzwecke so einladend bekanntgegeben werden können, dass die Gottesdienstbesucher*innen zum Geben animiert werden.
Die Fortbildung richtet sich an Pfarrer*innen, aber auch an Kirchengemeinderät*innen und andere, die am Thema „Kollekten“ interessiert sind.
 
digitale Veranstaltung
Titelbild Kollektenbroschüre
Mi. 28.10.2026
19:00 bis 21:00 Uhr
Die Sammlung der Kollekte ist ein wichtiger Bestandteil des Gottesdienstes: Damit beginnt der Weg, von der Predigt ausgehend, die Botschaft von der Liebe Gottes im Alltag der Menschen sichtbar und erfahrbar werden zu lassen.
Den Kirchengemeinden steht unter www.ekiba.de/kollektenplan viel Material zur Verfügung.
Über das Spendenportal www.gutes-spenden.de kann auch das Opfer für die eigene Kirchengemeinde beworben werden.
 
Über alles das informiert der Kollekten-Workshop in der ersten Stunde. Im zweiten Teil üben wir ganz praktisch, wie eigene Kollektenzwecke so einladend bekanntgegeben werden können, dass die Gottesdienstbesucher*innen zum Geben animiert werden.
Die Fortbildung richtet sich an Pfarrer*innen, aber auch an Kirchengemeinderät*innen und andere, die am Thema „Kollekten“ interessiert sind.
 
digitale Veranstaltung
 
Weitere Fundraisingfortbildungen finden Sie unter: www.ekiba.de/fundraisingfortbildungen 
Sie wollen für Ihr Opfer oder Ihr Projekt eine Onlinespendenmöglichkeit? Nutzen Sie das Spendenportal der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das Spendenwidget können Sie problemlos auf Ihrer Seite integrieren! Mehr Informationen unter: www.gutes-spenden.de/faq
  

Sabine Mayer

Spenden- und Kollektenwesen | erreichbar: Mo.-Do. 8-12 + 13-15:15 Uhr