Für etwa die Hälfte der Sonn- und Feiertage eines (Kirchen-) Jahres ist eine Kollekte durch die Landeskirche angeordnet, zusammen mit vier Pflicht-Kollekten der EKD. Dabei wechseln sich zwei Pläne jährlich ab.
Wir haben Ihnen hier die benötigten Dokumente zusammengestellt.
Eine Kollekte ist eine Sammlung für Kollektenzwecke, sie findet größtenteils im Gottesdienst statt, aber auch auch außerhalb z. B. im Rahmen der Diakoniesammlung.
Alle Kollekten müssen zeitnah von den Pfarrämtern abgeführt werden, so dass die Buchhaltung sie innerhalb von acht Wochen ab dem Datum der Erhebung an den EOK überweisen können. Nur so können die Kollekten zeitnah abgeschlossen werden und die Kollektenempfänger die Gelder erhalten, die sie dringend benötigen. Die Abgabetermine finden Sie im Plan.

Quelle: ekiba
Weitere Praxistipps finden Sie in der Kollektenbroschüre:


